Aus- und Weiterbildungszuschuss für oö. Lebensmittelhändler
Förderung des Landesgremium OÖ Lebensmittelhandel und des Landes OÖ (Abteilung Wirtschaft & Forschung)
Lesedauer: 1 Minute
Nutzen Sie das Förderangebot des Landesgremiums Lebensmittelhandel und des Landes OÖ (Abteilung Wirtschaft & Forschung).
Der Aus- und Weiterbildungszuschuss läuft nur mehr bis 31.12.2024, diese Förderung wird nicht mehr verlängert!
Wer wird gefördert?
Unternehmer (selbständige Einzelunternehmer, Gesellschafter, handelsrechtliche Geschäftsführer) - sowie ab 01.05.2021 für die Betriebsnachfolge vorgesehene Personen - von aktiven Mitgliedsbetrieben des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel (Betriebe bis max. 5 Filialen).
Was wird gefördert?
Aus- und Weiterbildungsseminare, die ein Unternehmer eines aktiven Mitgliedsbetriebs im Rahmen seiner Tätigkeit im Lebensmittelhandel absolviert. Die Wahl der Seminare und des Seminaranbieters obliegt dem Unternehmer. Die Seminare sollen jedoch inhaltlich im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Lebensmittelhandel stehen. Förderbar sind Seminare die ab 1.1.2018 absolviert werden.
Wieviel wird gefördert?
75% der (Netto-)Seminarkosten bis max. € 1.500,- pro Mitgliedsbetrieb, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Es können also von jedem Unternehmen solange Förderanträge gestellt werden, bis der maximale Förderungsrahmen pro Betrieb ausgeschöpft ist.
WICHTIG: In der Förderperiode ab 1.1.2020 beginnt der maximale Förderrahmen von € 1.500,- pro Unternehmer(in) von neuem zu laufen; das bedeutet, dass Unternehmer(innen), deren Förderrahmen zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschöpft war, nochmals eine Förderung im Ausmaß von max. € 1.500,- in Anspruch nehmen können.
Mindestsumme Förderantrag = € 200,- netto (nicht pro Seminar)
Förderabwicklung:
Antragsteller ist der Mitgliedsbetrieb. Bitte senden Sie folgende Unterlagen an das Landesgremium OÖ Lebensmittelhandel:
- Antragsformular
- Teilnahmebestätigung vom Seminar (in Kopie)
- Rechnung und Zahlungsbestätigung der Seminarkosten (in Kopie)
- allfällige Unterlagen über anderweitig gewährte Förderungen für das genannte Seminar
- Für Betriebsnachfolger: Bestätigung der Firma über die geplante Übernahme
Für das Seminar bereits gewährte Förderungen vermindern die Förderungsbasis. Die Förderanträge werden nach Einlangen abgearbeitet. Die Förderung wird nur dann bewilligt und ausbezahlt, wenn alle Förderkriterien erfüllt werden, die dafür benötigten Unterlagen beiliegen und der Fördertopf noch nicht ausgeschöpft ist. Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich bitte direkt beim Landesgremium OÖ des Lebensmittelhandels unter T 05-90909-4312 oder unter E lebensmittelhandel@wkooe.at.
Stand: 08.11.2022