Lächelnde junge Personen an Tisch sitzend auf Heft mit Notizen blickend, in Händen Stifte haötend
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Lebensmittelhandel, Landesgremium

Aus- und Weiterbildungszuschuss für oö. Lebensmittelhändler

Förderung des Landesgremium OÖ Lebensmittelhandel und des Landes OÖ (Abteilung Wirtschaft & Forschung)

Lesedauer: 1 Minute

Nutzen Sie das Förderangebot des Landesgremiums Lebensmittelhandel und des Landes OÖ (Abteilung Wirtschaft & Forschung).


Wer wird gefördert?

Unternehmer (selbständige Einzelunternehmer, Gesellschafter, handelsrechtliche Geschäfts­­führer) -  sowie ab 01.05.2021 für die Betriebsnachfolge vorgesehene Personen -   von aktiven Mitglieds­betrieben des Landes­gremiums OÖ Lebens­mittel­handel (Betriebe bis max. 5 Filialen).

Was wird gefördert?

Aus- und Weiterbildungs­seminare, die ein Unter­neh­mer eines aktiven Mit­gliedsbetriebs im Rahmen seiner Tätigkeit im Lebensmittelhandel absol­viert. Die Wahl der Seminare und des Seminaranbieters obliegt dem Unternehmer. Die Semina­re sollen jedoch inhaltlich im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Lebensmittel­handel stehen. Förderbar sind Seminare die ab 1.1.2018 absolviert werden.

Wieviel wird gefördert? 

75% der (Netto-)Seminarkosten bis max. € 1.500,- pro Mitgliedsbetrieb, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Es können also von jedem Unternehmen solange Förderanträge gestellt werden, bis der maximale Förderungsrahmen pro Betrieb ausgeschöpft ist.

WICHTIG: In der Förderperiode ab 1.1.2020 beginnt der maximale Förderrahmen von € 1.500,- pro Unternehmer(in) von neuem zu laufen; das bedeutet, dass Unternehmer(innen), deren Förderrahmen zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschöpft war, nochmals eine Förderung im Ausmaß von max. € 1.500,- in Anspruch nehmen können.

Mindestsumme Förderantrag = € 200,- netto (nicht pro Seminar)

Förderabwicklung:

Antragsteller ist der Mitgliedsbetrieb. Bitte senden Sie folgende Unterlagen an das Landesgremium OÖ Lebensmittelhandel:

  • Antragsformular
  • Teilnahmebestä­tigung vom Seminar (in Kopie)
  • Rechnung und Zahlungsbestätigung der Seminarkosten (in Kopie)
  • allfällige Unterlagen über anderweitig gewährte Förderungen für das genannte Seminar
  • Für Betriebsnachfolger: Bestätigung der Firma über die geplante Übernahme 

Für das Seminar bereits gewährte Förderungen vermindern die Förderungsbasis. Die Förderanträge werden nach Ein­langen abgear­beitet. Die Förderung wird nur dann bewilligt und ausbezahlt, wenn alle Förderkriterien erfüllt werden, die dafür benötigten Unterlagen beiliegen und der Fördertopf noch nicht ausgeschöpft ist. Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich bitte direkt beim Landesgremium OÖ des Lebensmittelhandels unter T 05-90909-4312 oder unter E lebensmittelhandel@wkooe.at.

Stand: 08.11.2022