Energiehandel, Fachgruppe

Erweiterung des Ladestellenverzeichnisses gemäß Ladepunkt-Daten-Verordnung und AFIR (EU)

Lesedauer: 4 Minuten

27.11.2024

Mit der Ladepunkt-Daten-Verordnung der Klimaschutzministerin (in Kraft seit 25.9.2024) sowie der Alternative Fuel Infrastructure Regulation (AFIR; in Kraft seit 13. April 2024) wurden die Meldepflichten für Betreiber:innen öffentlich zugänglicher Ladepunkte erweitert.  

Wir informieren Sie über diese erweiterten Meldepflichten sowie über die entsprechende Anpassung des Ladestellenverzeichnisses.

Das Wichtigste vorab: Erst ab Mitte April 2025 werden die neu hinzugekommenen Daten zu melden sein.

Welche Daten müssen künftig gemeldet werden?

Ein Großteil der künftig verpflichtend zu meldenden Daten konnte auch bisher – freiwillig – bereits ins Ladestellenverzeichnis eingetragen werden. Etwa Steckertypen, nominelle Ladeleistung oder die Öffnungszeiten. Andere Informationen sind neu zu melden, wie zum Beispiel die Anzahl von barrierefreien Ladeplätzen oder die nominelle Ladeleistung der gesamten Ladestelle.

Eine Übersicht aller künftig zu meldenden Daten finden Sie hier.

Dynamische Daten: Ad-Hoc Preise und Verfügbarkeit

Die wesentlichste Neuerung ist, dass ab dem oben genannten Termin auch sogenannte dynamische Daten übermittelt werden müssen, nämlich der aktuelle Ad-Hoc-Preis und vor allem aber die aktuelle Verfügbarkeit der Ladepunkte in Echtzeit, also ob ein Ladepunkt jeweils gerade frei, reserviert oder besetzt ist.

Ladeeinrichtungen müssen online sein! Manuelle Meldung nicht möglich.

Es versteht sich von selbst, dass die Informationen über die jeweilige Verfügbarkeit in Echtzeit nicht manuell gemeldet werden können. Dazu müssen die Ladepunkte online sein. Und meist sind sie ja auch online, nämlich auf jeden Fall dann, wenn das Laden nach Kilowattstunden (in Cent/kWh) oder nach Zeit (in Cent/Min) an die Ladenden abgerechnet wird.

Zu welcher Kategorie Ladestellenbetreiber:innen gehört man?

Bitte stellen Sie für sich fest, zu welcher der folgenden Kategorien Sie gehören und gehen Sie dann bitte entsprechend vor.

  1. Sie betreiben selbst ein Back-End, das online mit den Ladepunkten in Verbindung steht, die Lademengen/Ladezeiten erfasst und über das die Abrechnungen an die Ladekund:innen erfolgen. Sie sind dabei nicht mit einem übergeordneten Backend-Betreiber verbunden. Das von Ihnen unterhaltene System besteht also ausschließlich aus Ihrem IT-System und den Ladepunkten bzw. aus Ihrem IT-System, nachgeordneten Lizenznehmer:innen und schließlich den Ladepunkten.

    In diesem Fall füllen Sie bitte das unter dem folgenden Link aufzurufende Formular aus, um sich für den Erhalt der Schnittstelleninformation (API) zu registrieren, sobald diese verfügbar ist. (siehe Zeitplan weiter unten).
    https://meine.e-control.org/anmeldung-backend-betreiber-4-api/

  2. Sie nutzen das Back-End eines Dienstleisters für die Abrechnung bzw. ein Vertragspartner von Ihnen übernimmt die Abrechnung des an Ladekund:innen abgegebenen Strom insgesamt.

    In diesem Fall wenden Sie sich bitte möglichst bald an Ihren Dienstleister bzw. Vertragspartner und besprechen Sie mit diesem die Datenmeldung.
    In den meisten Fällen wird es darauf hinauslaufen, dass Sie Ihre Registrierung und die von Ihnen ggf. manuell vorgenommenen Einträge im Ladestellenverzeichnis löschen und Ihr Dienstleister/Vertragspartner diese neu per Schnittstelle (API) einspielt und ab dann auch die Übermittlung der Echtzeitdaten für Sie übernimmt.

    Für den Fall, dass Sie diese Verpflichtungen mit Ihrem Dienstleister/Vertragspartner nicht lösen können, füllen Sie bitte das unter dem folgenden Link aufzurufende Formular aus. Wir werden versuchen, Sie bei der Umstellung so weit als möglich zu unterstützen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Sie nicht von Ihrer gesetzlichen Meldepflicht entbinden können. Für die zuverlässige Meldung sind Sie als Betreiber:in verantwortlich und eine Nichterfüllung der vorgeschriebenen Meldepflichten kann ggf. mit einer Verwaltungsstrafe belegt werden.
    https://meine.e-control.org/anmeldung-ladestellenbetreiber-4-api-support/

  3. Ihre öffentlich zugängliche Ladestelle(n) ist/sind nicht online. Sie rechnen das Laden also entweder gar nicht ab (Gratisladen) oder Ihre Ladekund:innen bezahlen eine Pauschale.

    In diesem Fall kann/können Ihr(e) Ladestelle(n) nicht weiter als öffentlich zugängliche Ladestelle(n) betrieben werden. Sie werden mit Ablauf der Übergangsfrist aus dem Ladestellenverzeichnis gelöscht werden. Natürlich können Sie Ihr Ladeangebot weiterhin einem geschlossenen Kundenkreis (also nicht-öffentlich) anbieten.
    Sollten Sie jedoch eine Förderung für den Betrieb öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, sich zeitnah mit Ihrem Fördergeber in Verbindung zu setzen und den Sachverhalt zu besprechen.

Wie geht es weiter?

Voraussichtlich Dezember 2024: die Entwicklerdokumentation für die Schnittstelle zum Melden der Echtzeitdaten über die aktuelle Verfügbarkeit wird bereitgestellt. Betreiber der Kategorie A, die sich unter dem oben angeführten Link eingetragen haben, werden automatisch informiert.

Voraussichtlich Jänner 2025:
das Testsystem der E-Control für die Entwickler von Betreiber:innen der Kategorie A wird bereitstehen. Betreiber:innen der Kategorie A, die sich unter dem oben angeführten Link eingetragen haben, werden automatisch informiert.

Voraussichtlich Februar 2025:
die erweiterte und aktualisierte Entwicklerdokumentation (Swagger-Doku) für die Schnittstelle zum Melden der statischen Daten wird bereitgestellt. Das Testsystem dazu wird ebenfalls bereitstehen. Betreiber der Kategorie A, die sich unter dem oben angeführten Link eingetragen haben, werden automatisch informiert.

Voraussichtlich März 2025:
gemeinsam mit unseren Entwicklungspartnern werden wir in einem kostenlosen Webinar zusätzliche Hinweise und Erklärungen anbieten und für (technische) Fragen bereitstehen. Die Aufzeichnung und die Unterlagen zum Webinar bleiben als Tutorial im Nachgang weiter online aufrufbar.

Voraussichtlich Februar – April 2025:
Testphase im Testsystem. 

Voraussichtlich April 2025:
Launch und Produktivbetrieb. Ab dann werden die Daten im Livesystem zu melden sein. 

Bei Fragen bitte direkt an den Support wenden: support@e-control.at.

Nähere Infos und eine Anleitung zur Eintragung finden Sie im Infoblatt der E-Control