EEffG – Maßnahmenmeldung Additive Dieselkraftstoffe
Monitoringstelle verlangt Gutachten
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Sehr viele unserer Mitglieder, die Effizienzmaßnahmen durch „Reinigungs- und Reinhalteadditive für Dieselkraftstoffe“ gesetzt haben, in den letzten Tagen ein Schreiben der Monitoringstelle erhalten.
Wir haben nunmehr österreichweit die Vorgangsweise abgestimmt und dürfen dazu folgende Informationen geben:
Unter Bezugnahme auf die Verpflichtungen nach dem Umweltinformationsgesetz, wird die Herausgabe der Gutachten über die Wirksamkeit von Reinhaltungs- und Reinigungsadditiven für Dieselkraftstoffe verlangt, die zur Dokumentation als Energieeffizienzmaßnahme nach § 27 EEffG vorzulegen waren bzw. zumindest bereitzuhalten sind, mit der Einschränkung für jene Teile des Gutachtens, die als schutzwürdige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu bewerten sind.
Sofern Ihnen von Ihrem Lieferanten Prüfgutachten zur Verfügung gestellt wurden, sind diese der Monitoringstelle vorzulegen. Wir empfehlen allerdings Ihren Lieferanten davon in Kenntnis zu setzen, um ihm zu ermöglichen allfällige schutzwürdige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse seines Gutachtens der Monitoringstelle mitzuteilen.
Sollten Sie nicht im Besitz dieses Prüfgutachtens sein, sondern von ihrem Lieferanten ein Bestätigungsschreiben über die Beimengung erhalten haben, wenden Sie sich bitte in dieser Frage an Ihren Lieferanten und ersuchen Sie ihn, das Prüfgutachten – allenfalls mit dem Hinweis, welche Informationen nicht herausgegeben werden sollen (zB durch Vorlage einer weiteren, geschwärzten Version des Gutachtens) - direkt an die Monitoringstelle zu senden. Ein Beispiel zur eigenen Adaptierung/Verwendung finden Sie unter nachstehendem Link.
Somit sollte gewährleistet sein, dass alle vorgebrachten schutzwürdigen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bei allen Gutachten gewahrt bleiben können.
Stand: 12.01.2023