Direktvertrieb, Landesgremium

Vertrieb von Magnetfeldtherapiegeräten

Für den Vertrieb von Magnetfeldtherapiegeräten gelten besondere Regeln

Lesedauer: 1 Minute

19.01.2024

Nach dem Medizinproduktegesetz darf nur ein Medizinproduktehändler mit entsprechender Gewerbeberechtigung Medizinprodukte verkaufen. Nach Ansicht der Wirtschaftskammer dürfen aber Direktberater Medizinprodukte als Erfüllungsgehilfen für einen berechtigten Händler vermitteln. Magnetfeldtherapiegeräte, die dem Medizinproduktegesetz unterliegen, dürfen nur mit ärztlicher Verschreibung abgegeben werden. Der Abgeber muss die Verschreibung einfordern und 3 Jahre aufbewahren. Die Pflichten treffen vor allem die Direktvertriebsunternehmen als Abgeber solcher Geräte, aber auch Direktberater können betroffen sein.

→zur Magnetfeldtherapieverordnung

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