Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I
Derzeit in Begutachtung
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Gegenwärtig befindet sich ein neues Betrugsbekämpfungsgesetz in Begutachtung, welches stärkere Sanktionierungen für Schein- und Deckungsgeschäfte vorsieht. Geplant ist die Einführung einer neuen Finanzordnungswidrigkeit für die Erstellung und Verwendung von Schein- und Deckungsrechnungen, welche bei Verstoß mit bis zu EUR 100.000 sanktioniert werden. Jegliche Betrugshandlungen sowie auch Verdachtsfälle von Scheinunternehmen werden künftig in die Sozialbetrugsdatenbank aufgenommen. Zudem sieht der Begutachtungsentwurf eine Ausweitung der Befugnisse der Finanzpolizei dahingehend vor, dass bei Vergehen gegen die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht vereinfachte Strafverfügungen ausgestellt werden können. Darüber hinaus folgt eine Regelung zur Aufbewahrungspflicht im Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz sowie die Aufnahme einer zusätzlichen Strafbestimmung bei Verletzung. Im Bereich des Finanzstrafgesetzes sieht der Entwurf für Abgabennachforderungen nunmehr die Möglichkeit der Gewährung von Zahlungserleichterungen vor. Diese Erleichterungen werden im Zuge des Verkürzungszuschlags umgesetzt. Mit den Maßnahmen des neuen Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 soll die redliche Wirtschaft vor illegalen und wettbewerbsverzerrenden Handlungen geschützt werden.