AGB-Förderung
Baustoff-, Eisen- und Holzhandel OÖ
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Das Landesgremium OÖ des Baustoff-, Eisen- und Holzhandels fördert seit 1.1.2018 Mitgliedsbetriebe mit bis zu 50% (maximal € 500,-) für die Erstellung individueller Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die mit Ihrer Vertragskanzlei erarbeitet werden.
Hier die Förderung im Überblick:
Mitglieder, die sich für den Betrieb individuelle AGBs erstellen lassen wollen, können bis zu 50% (maximal € 500,-) Förderung beanspruchen.
Das Landesgremium fördert diesen Prozentsatz in Abhängigkeit, ob die AGBs ausschließlich für den Handel erstellt werden oder aber auch für andere, weitere Geschäftsbereiche des Mitglieds:
Ein reiner Handelsbetrieb im Landesgremium OÖ des Baustoff-, Eisen- und Holzhandels erhält 50% (maximal € 500,-) für die Erstellung der AGBs.
Hat dieser Handelsbetrieb noch zusätzliche (weitere) Gewerbeberechtigungen außerhalb des Handels, dann wird die Förderung nach Umsatzanteilen aliquotiert.
Beispielsweise ein Baustoff-, Eisen- und Holzhändler, der auch eine Berechtigung im Gewerbe und Handwerk hat, würde bei einem Handelsumsatz von 80% eine aliquote Förderung für die Erstellung von individuellen AGBs erhalten.
Wie kommt man zur Förderung:
Bitte nehmen Sie vorweg mit uns hinsichtlich der Förderung Kontakt auf, wo wir auch allfällige Fragen abklären können: T 05 90 909 4116 oder baueisenholzhandel@wkooe.at.
Nach erfolgter Beratung und AGB-Erstellung bezahlen Sie das Honorar direkt an die Vertragskanzlei. Danach senden Sie den ausgefüllten Förderantrag mit den erforderlichen Beilagen
- Rechnungskopie der Kanzlei
- Einzahlungsbestätigung
- Kopie der erstellten AGBs
an uns. Der Antrag ist binnen 3 Monaten ab Bezahlung der Kanzleikosten an uns zu übermitteln. Die Überweisung der Förderung lt. Förderbedingungen erfolgt umgehend auf angegebenes Konto.
Details zur Förderung finden Sie in den Förderrichtlinien, sowie im Förderantrag.
Stand: 27.01.2023