Pflanzenschutzmittel im Haus- u. Kleingarten
Tipps zur sachgerechten Anwendung
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Die
Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 sieht unter anderem vor, dass Vertreiber
(Einzelhandelsunternehmen), die Pflanzenschutzmittel für den Haus- und
Kleingartenbereich für private Anwender (Letztverbraucher) verkaufen, den
Kunden Informationen über die Risiken der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
zur Verfügung zu stellen haben. Die Zulassungs- und Genehmigungsinhaber von
Pflanzenschutzmitteln (Erzeuger, Importeure) haben den Vertreibern die
entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese
Pflanzenschutzmittel müssen im Übrigen auch speziell für die Verwendung im
Haus- u. Kleingartenbereich gekennzeichnet sein.
Von der Industrie Gruppe Pflanzenschutz (IGP - Haus- und Gartenausschuss) wurde
der Folder „10 Tipps zur sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im
Haus- und Kleingarten“ entwickelt. Mit dieser Broschüre kommt die IGP der
Informationsverpflichtung gemäß § 1 Abs 4 PflanzenschutzmittelVO nach.
Selbstverständlich können Sie auch die Information eines anderen Anbieters oder
selbsterstellte Dokumente verwenden.
Novelle PSM-Verordnung 2011 – BGBl II 212/2015
Die Bestimmungen über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für den Haus- und Kleingartenbereich wurden im Hinblick auf die neuen Einstufungsvorschriften der CLP-Verordnung ergänzt. Weiters wird klargestellt, dass auch für berufliche Verwender zugelassene Pflanzenschutzmittel durch solche Verwender im Haus- und Kleingartenbereich angewendet werden dürfen, wenn die entsprechenden Anforderungen hinsichtlich bei gefährlichen Eigenschaften erfüllt sind. Die Packungsgrößen sind in diesem Fall nicht limitiert.
Stand: 24.11.2022