Nachfolge Rechtsberatung – bei Betriebsübergabe/-übernahme
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Ob bevorstehender Generationenwechsel, Betriebsübernahme oder Betriebsauflösung – damit sind viele Fragestellungen verbunden.
Die WKO Oberösterreich bietet dazu eine maßgeschneiderte Hilfestellung, die „Nachfolge-Rechtsberatung“, in der Fragen zum Steuer-, Pensions-, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Gesellschafts-, Erb- und Mietrecht besprochen werden.
Die Beratungsgespräche finden regelmäßig in Linz und in den Bezirksstellen statt. Für weitere Informationen und die Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an das Team der WKOÖ unter T 05-90909 oder E service@wkooe.at.
Aufgrund einer Förderung der WKO Oberösterreich und des Landes Oberösterreich kostet die Beratung für Unternehmen statt € 625 nur € 125.
Sonderförderung für Mitgliedsbetriebe im OÖ Agrarhandel:
Das Landesgremium OÖ Agrarhandel fördert zusätzlich den Betrag des Selbstbehalts (€ 125). Somit kann die Nachfolgerechtsberatung kostenlos in Anspruch genommen werden.
Wer wird gefördert:
Gefördert werden aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums OÖ Agrarhandel.
Pro Mitgliedsbetrieb wird eine Nachfolgerechtsberatung pro Jahr gefördert.
Es darf kein Grundumlagenrückstand vorliegen.
Beratungen, die ab dem 1.1.2025 durchgeführt werden, können gefördert werden.
Wieviel wird gefördert:
Der Betrag von € 125 wird nach erfolgter Beratung refundiert.
Das Landesgremium behält sich jedoch vor, die Fördermaßnahme nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Budgetmittel zu beenden.
Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme des Landesgremiums OÖ Agrarhandel. Es besteht kein Rechtsanspruch.