Etiketten von EU-Düngeprodukten
Leitfaden veröffentlicht
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Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates (Verordnung über Düngeprodukte) hat die Kommission einen Leitfaden für Hersteller und Marktüberwachungsbehörden herausgegeben, der eindeutige Hinweise und Beispiele für die Gestaltung des Etiketts gemäß Anhang III der genannten Verordnung beinhaltet.
Dieses Dokument ist nicht rechtsverbindlich und dient als nützliche Leitlinie für Interessenträger, einschließlich Herstellern und Marktüberwachungsbehörden. Zur Auslegung des Unionsrechts ist ausschließlich der Gerichtshof der Europäischen Union zuständig. Dieser Leitfaden enthält Erläuterungen zur praktischen Umsetzung der Kennzeichnungsvorschriften in Anhang III der Verordnung über Düngeprodukte und Beispiele für Etiketten für die verschiedenen Produktfunktionskategorien (Product Function Categories, kurz „PFC“) von EU-Düngeprodukten. Diese Beispiele sind rein indikativ.