Afrikanische Schweinepest
Aktuelle Information zur Seuchensituation
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Mit der Verordnung vom 12.12.2019 ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung“ wird das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich als Revisionsgebiet festgelegt.
Im Revisionsgebiet sind alle verendet aufgefundenen Wildschweine der Behörde zu melden. Alle gemeldeten Tiere werden beprobt, der Fundort wird entsprechend gekennzeichnet usw.
Diese anzeigepflichtige Krankheit ist für den Menschen ungefährlich, jedoch eine für Haus- und Wildschweine höchst ansteckende, gefährliche und meist tödlich verlaufende Erkrankung. Ein Eintrag der Krankheit in Österreich hätte gravierende wirtschaftliche Auswirkungen für die betroffenen Branchen zur Folge (bspw. Beschränkungen des Handels mit Lebendtieren sowie mit Fleisch und verarbeiteten Produkten).
Die aktuellen Entwicklungen zur Afrikanischen Schweinepest können Sie auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (KVG) abrufen. Diese Seite wird laufend aktualisiert und es steht entsprechendes Informationsmaterial zum Download zur Verfügung.
Wir empfehlen, MitarbeiterInnen sowie Tiertransport-FahrerInnen über die Gefahren der Krankheit zu sensibilisieren und insbesondere darüber zu informieren wie eine Einschleppung der Krankheit vermieden werden kann.
Was können Sie aktuell tun?
Die aktuelle Situation in der Tschechischen Republik lässt die Vermutung zu, dass die Einschleppung dieser Krankheit möglicherweise durch den Menschen erfolgt ist. Dies soll in Österreich unbedingt vermieden werden. Informieren Sie Ihre Lieferanten, Transporteure, MitarbeiterInnen über die Gefahr der Einschleppung und Verbreitung der Seuche.
Die Afrikanische Schweinepest wird zum einen durch den direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen, bei offenen Haltungsformen kann es daher auch zur Übertragung vom Wildschwein zum Hausschwein kommen. Ebenso birgt eine indirekte Übertragung durch Personen oder kontaminierte Gegenstände eine große Gefahr, weshalb die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen zu treffen sind, um dieses widerstandsfähige Virus nicht in Betriebe und somit möglicherweise in den Hausschweinbestand einzuschleppen. Darunter fallen insbesondere
- Sorgfältige Reinigung und Desinfektion von Tiertransportfahrzeugen nach jedem Transport
- Verhinderung von direkten und indirekten Kontakt zwischen Wildscheinen und Hausschweinen
- Entsorgung von Speiseabfällen in verschlossenen Müllbehältern
- Keine betriebsfremden Personen im Stall
- Personen, die den Stall betreten, müssen saubere betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen
Die Landwirtschaftskammer hat die Broschüre „Biosicherheit Schwein“ herausgegeben. Es wird darin in Teilen auch auf den Transport von Schweinen eingegangen.
Die Broschüre finden Sie im Download Bereich.