Meisterprüfung Floristik
Informationen zur Ausbildung zum Floristikmeister
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Die Meisterprüfung stellt gerade auch für die Handwerke des Gärtners und des Floristen ein Zeugnis umfassender Kompetenz und Leistungsfähigkeit dar. Ein Meisterbetrieb zu sein, ist auch heutzutage für jeden Handwerksbetrieb in Österreich ein Qualitätszeichen und Gütesiegel.
Die Meisterprüfung wird in zwei Bundesländern angeboten: Niederösterreich und Tirol. Die Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern in den Bundesländern sind zuständig für Auskünfte, Beratung und die Durchführung von:
- Ausbilderprüfungen
- Unternehmerprüfungen
- Meisterprüfungen
Meisterprüfungs-Vorbereitungskurse
Die Landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschule Langenlois, die Akademie für Naturgestaltung Zwettl und das WIFI Tirol bietet für Floristen ein umfangreiches Kursangebot zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Die Meister-Kurse bieten die Möglichkeit einer qualifizierten Vorbereitung auf die Meisterprüfung durch Experten.
Weitere Informationen zu Meisterprüfungs-Vorbereitung:
- Meisterausbildung Floristik an der Landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschule Langenlois
- Meisterklasse an der Akademie für Naturgestaltung Zwettl
- Meisterschule Floristik am WIFI Tirol
Gesetzliche Meisterprüfungs-Ordnungen
Am 1.8.2022 ist die neue Meisterprüfungsordnung (MPO) der Floristen (Floristen-Meisterprüfungsordnung) in Kraft getreten.
Diese neue Meisterprüfung erfüllt die Anforderungen des Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) und stellen die Qualifikationen und die entsprechenden Lernergebnisse in den genannten Handwerken dar. Dabei sind die Lernergebnisse die gemeinsame Basis für die Beschreibung und Vergleichbarkeit von Qualifikationen in der komplexen und vielschichtigen Qualifizierungslandschaft Europas.
Neben der Vergleichbarkeit der Ausbildung auf europäischer Ebene sind die neuen Meisterprüfungsordnungen nunmehr dem Qualifizierungsniveau der Ausbildung auf Hochschulniveau – und zwar dem Bachelor – gleichgestellt.
Die Vorschriften zur "alten" Meisterprüfung:
Die Meisterprüfung ist seit Inkrafttreten der aktuelle Gewerbeordnung nicht mehr die einzige Möglichkeit, um das Gewerbe Florist ausüben zu können.
Ein Facharbeiter im Beruf Florist kann sich nach einer vorgeschriebenen beruflichen Praxiszeit selbständig machen und sein eigenes Blumenfachgeschäft eröffnen.