Fahrzeuge zur Begleitung von Sondertransporten
Checkliste zur Überprüfung der Begleitfahrzeug-Ausstattung gemäß § 94 KFG
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Mit der 63. Novelle der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) sind die näheren Bestimmungen nach § 94 Kraftfahrgesetz (KFG) hinsichtlich der Bauart, Ausrüstung und Ausstattung dieser Fahrzeuge sowie hinsichtlich der Höhe des Kostenersatzes für das Gutachten der Landesprüfstelle festgelegt worden.
Diese Änderung des § 50 KDV ist mit 22.8.2017 in Kraft getreten. Daher besteht seit 22.8. die Möglichkeit, die technische Eignung eines Fahrzeuges zur Begleitung von Sondertransporten durch ein Gutachten einer Landesprüfstelle zu bestätigen.
Die Checkliste zur Überprüfung der Begleitfahrzeug-Ausstattung (Stand 1.6.2017) enthält alle relevanten Punkte, die erfüllt werden müssen.
Stand: 29.08.2017