Fahrzeugtechnik, Landesinnung
Abfallrechtliche Aufklärungspflicht der Werkstätten in Zusammenhang "versicherungsbedingten" Totalschäden
Merkblatt über Vorgangsweise bei Vorliegen eines "Autowracks"
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14.02.2024
Die Bundesinnung Fahrzeugtechnik hat in Kooperation mit dem Bundesgremium Fahrzeughandel verschiedene Dokumente zur Vorgangsweise für KFZ-Werkstätten bei Vorliegen eines Totalschadens erstellt. Ein Totalschaden/Autowrack hat gemäß Bewertung durch eine Versicherung nicht automatisch die Abfalleigenschaft zur Folge. Details zur Abfalleigenschaft von beschädigten Fahrzeugen können Sie unseren beiliegenden Erläuterungen zum Altfahrzeug-Erlass entnehmen.
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