Berufsfotografie, Landesinnung
Urheberrecht für Berufsfotografie
Rechte des Urhebers an Fotos und Bildwerken
Lesedauer: 1 Minute
23.02.2024
In der Berufsfotografie entsteht das Urheberrecht an einem Bild in der Regel durch die Anfertigung des Fotos. Die Fotografin bzw. der Fotograf ist somit der Urheber. Der Fotografin bzw. dem Fotograf werden durch das Urheberrecht für seine Fotografie bestimmte Rechte eingeräumt.
Das Informationsmaterial zum Urheberrecht hilft Fotografinnen und Fotografen ihre Rechte zu wahren:
Vertragsgrundlagen und Urheberrecht in der Berufsfotografie
Die wichtigsten rechtliche Grundlagen
Das Urheberrecht bei Fotos
Basisinformationen für Berufsfotografinnen und -fotografen
Download:
Basis Info Urheberrecht speziell für österreichische Berufsfotografen (PDF)