Selbständigkeit
Informationen für das Bauhilfsgewerbe
Lesedauer: 2 Minuten
Selbständige Tätigkeit als Bodenleger/in
Der Bodenleger ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Handwerks des Bodenlegers zu finden.
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
Bodenleger-Meisterprüfungsordnung
- Rechtslage ab 1.9.2022
- Verordnung der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe über die Meisterprüfung für das Handwerk der Bodenleger (Bodenleger-Meisterprüfungsordnung), gültig ab 1.9.2022
- Verordnung der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe, mit der die Bodenleger-Meisterprüfungsordnung geändert wird, gültig ab 16.11.2022
- Konsolidierte Fassung der Meisterprüfungsordnung für das Handwerk der Bodenleger, gültig ab 16.11.2022
- Rechtslage bis 31.8.2022
- Konsolidierte Fassung:
Hinweis: Im Folgenden finden Sie den konsolidierten Text der Bodenleger-Meisterprüfungsordnung. Dieses Dokument dient lediglich der Information. Es ist rechtlich unverbindlich. Der rechtlich verbindliche Text ergibt sich aus den jeweiligen Kundmachungen. - Stammfassung:
Kundmachung vom 30.01.2004, in Kraft mit 01.02.2004 - Änderungen:
Kundmachung vom 30.03.2007, in Kraft mit 01.04.2007
- Konsolidierte Fassung:
Selbständige Tätigkeit als Brunnenmeister/in
Der Brunnenmeister ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Brunnenmeisters zu finden.
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
Brunnenmeister-Befähigungsprüfungsordnung
- Konsolidierte Fassung:
Hinweis: Im Folgenden finden Sie den konsolidierten Text der Brunnenmeister-Befähigungsprüfungsordnung. Dieses Dokument dient lediglich der Information. Es ist rechtlich unverbindlich. Der rechtlich verbindliche Text ergibt sich aus den jeweiligen Kundmachungen. - Stammfassung:
Kundmachung vom 30.01.2004, in Kraft mit 01.02.2004 - Änderungen:
Kundmachung vom 30.12.2014, in Kraft mit 01.01.2015
Selbständige Tätigkeit als Pflasterer/in
Der Pflasterer ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Handwerks des Pflasterers zu finden.
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
Pflasterer-Meisterprüfungsordnung
Selbständige Tätigkeit als Sprengungsunternehmen
Sprengungsunternehmen sind ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes der Sprengungsunternehmen zu finden.
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
Sprengungsunternehmen-Befähigungsprüfungsordnung
Selbständige Tätigkeit als Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher
Der Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes der Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher zu finden.
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher-Befähigungsprüfungsordnung
Selbständige Tätigkeit als Stuckateur/in und Trockenausbauer/in
Der Stuckateur und Trockenausbauer ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Handwerks der Stuckateure und Trockenausbauer zu finden.
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
Stuckateure und Trockenausbauer-Meisterprüfungsordnung
Selbständige Tätigkeit als Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer/in
Der Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Handwerks der Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer zu finden.
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer-Meisterprüfungsordnung
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Prüfungsordnungen für alle Handwerke und reglementierte Gewerbe.
Selbständige Tätigkeit als Bauwerksabdichter:in
Der Bauwerksabdichter ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Handwerks des Bauwerksabdichters zu finden.
6338 Bauwerksabdichter:in Lehrgang – WIFI Oberösterreich
Lehrgang für das Ausbildungsprofil Bauwerksabdichter:in
Vorbereitungskurs als Nachweis der fachlichen Qualifikation zum Antritt des Handwerks der Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer – eingeschränkt auf Bauwerksabdichter.
Gütesiegel „Meisterbetrieb“
Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Mehr Infos zum GütesiegelDer Eintragungsfähige Meistertitel
Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen.
Mehr Infos zum eintragungsfähigen MeistertitelStand: 10.02.2023