Bau, Landesinnung
Verkehrsrecht in der Bauwirtschaft
Informationsüberblick
Lesedauer: 1 Minute
Verkehrsrechtliche Infos für die Bauwirtschaft
In dieser Broschüre (Auflage Oktober 2019) finden Sie all jene Informationen, die aus verkehrsrechtlicher Sicht für die Bauwirtschaft relevant sind.
Gefahrgut in der Bauwirtschaft
Folgend finden Sie Informationen, welche für Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft von Bedeutung sind:
- Merkblatt für die Beförderung von UN 1202 Dieselkraftstoff zu Baustellen, Stand: ADR 2021 gültig bis 31.12.2022; Übergangsfrist voraussichtlich bis 30.6.2023
- Freistellung vom ADR für umweltgefährdende Stoffe nach Sondervorschrift 375 (UN 3077, UN 3082), ADR 2021
- Handwerkerbefreiung nach ADR 2021
- Maßnahmen bei einem Unfall oder Notfall nach ADR 2021
- Ausrüstung für Beförderungseinheiten und Fahrzeugbesatzung nach ADR 2021
- Sondervorschrift 363 (für Motoren und Maschinen die durch Brennstoffe, Verbrennungssysteme oder Brennstoffzellen angetrieben werden)
Mehr zum Thema Gefahrgut finden Sie auf der Website der Bundessparte Transport und Verkehr.
Weitere Informationen
Stand: 14.07.2021