Bau, Landesinnung
Schlichtungsausschuss der Bundesinnung Bau
Möglichkeit einer vorprozessualen außergerichtlichen Streitbeilegung für die Baubetriebe.
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13.03.2023
Um den Mitgliedsbetrieben ein derartiges neues Service anzubieten, wurde im Auftrag der Bundesinnung Bau eine Schlichtungsordnung entwickelt, die auf sehr unbürokratische Weise und in relativ kurzer Zeit zu einem Vergleichsvorschlag führen sollte. An den vier Oberlandesgerichtsstandorten Wien, Graz, Linz und Innsbruck werden sogenannte Schlichtungsausschüsse eingerichtet, die mit einem erfahrenen Vorsitzenden aus dem Richterstand und zwei anerkannten Fachbeisitzern aus der Bauwirtschaft besetzt sind.
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