Meisterprüfung Kommunikationselektronik
Voraussetzungen, Aufbau und Inhalte der Prüfung
Lesedauer: 1 Minute
Um sich als Unternehmer:in im Gewerbe Kommunikationselektrotechnik selbständig zu machen, ist eine Meisterprüfung erforderlich. Mit der Meisterprüfung werden die fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen nachgewiesen, um das Gewerbe selbstständig ausüben zu können. Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf zur Prüfung antreten.
Aufbau und Module der Befähigungsprüfung
Die Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen:
Modul 1
Fachlich praktische Prüfung
Die Meisterarbeit
Modul 2
Fachlich mündliche Prüfung
Das Fachgespräch
Modul 3
Fachlich schriftliche Prüfung
Die Projektarbeit
Modul 4
Ausbilder-Prüfung
Die Ausbilderprüfung erstreckt sich über folgende Aufgabenbereiche:
⇒ Festlegen von Ausbildungszielen
⇒ Ausbildungsplanung
⇒ Verhaltensweisen des Ausbildners
⇒ Gesetzliche Grundlagen
Modul 5
Unternehmerprüfung
Die Unternehmerprüfung erstreckt sich über die folgenden Aufgabenbereiche:
⇒ Kommunikation und Verhalten
⇒ Marketing
⇒ Organisation
⇒ unternehmerische Rechtskunde
⇒ Rechnungswesen
⇒ Mitarbeiterführung und Personalmanagement
Durchführung der Meisterprüfung und Anmeldung
Die Meisterprüfung wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt, die auch für Fragen rund um die Meisterprüfung die Ansprechpartner sind. Die Anmeldung zur Prüfung ist online bei den eServices der WKO möglich.
Prüfungsvorbereitung
Das WIFI bietet Vorbereitungs-Kurse für alle Meisterberufe an. Die Kurse bereiten auf alle fünf Module der Meisterprüfung vor.
Rechtsgrundlagen
- Kommunikationselektronik-Meisterprüfungsordnung
- Zugangsverordnung Kommunikationselektroniker
- Gewerbeordnung
Unternehmer- und Ausbilderprüfung
Unternehmer:innenprüfung für Elektrotechnik
Wichtige Informationen zu Details der Unternehmensprüfung, wie z.B. Anmeldung, Ziele, Prüfungsgebühr, Zeugnisse usw.
Ausbilder:innenprüfung für Elektrotechnik
Wichtige Informationen zu Details der Ausbilderprüfung, wie z.B. Aufgabenbereiche, Zulassung, Prüfungstaxe, Beurteilung usw.
Stand: 07.08.2024