Aus- und Weiterbildungsförderung
Kurskostenförderung für Unternehmer:innen und deren Mitarbeiter:innen
Lesedauer: 1 Minute
Die neue Aus- und Weiterbildungsförderung des OÖ Agrarhandels steht allen aktiven Mitgliedsbetieben ab 1.1.2025 zur Verfügung. Nutzen Sie und Ihre Mitarbeiter:innen dieses Förderangebot!
So kommen Sie zur Aus- und Weiterbildungs-Förderung des OÖ Landesgremiums Agrarhandel
Wer wird gefördert:
Gefördert werden aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums OÖ Agrarhandel.
Was wird gefördert:
Aus- und Weiterbildungen (Kurse/Seminare) die ein Unternehmer:innen und/oder Mitarbeiter:innen eines aktiven Mitgliedsbetriebs im Rahmen ihrer Tätigkeit im Agrarhandel absolvieren. Die Wahl der Seminare und des Anbieters obliegt den Betrieben. Die Seminare sollen jedoch inhaltlich im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Agrarhandel stehen. Förderbar sind Seminare die ab 1.1.2025 absolviert werden.
Wieviel wird gefördert:
50% der Netto Kurskosten (inkl. Prüfungskosten) bis max. € 500,- pro aktiven Mitgliedsbetrieb
Welche Unterlagen sind notwendig:
- Förderantrag – siehe Formular untenstehend
- Teilnahmebestätigung
- Rechnungskopie
- Zahlungsbestätigung
Förderabwicklung:
Antragsteller ist der Mitgliedsbetrieb.
Förderanträge werden nach Einlangen abgearbeitet.
Die Förderung wird nur dann bewilligt und ausbezahlt, wenn alle Förderkriterien erfüllt werden und die dafür benötigten Unterlagen beiliegen. Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden.
Das Landesgremium behält sich vor, die Fördermaßnahme nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Budgetmittel zu beenden.
Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme des Landesgremiums OÖ Agrarhandel. Es besteht kein Rechtsanspruch.