Aus- und Weiterbildungsförderung Wein- und Spirituosenhandel
Für Unternehmer:innen und Mitarbeiter:innen
Lesedauer: 1 Minute
Wir unterstützen Sie und Ihre Mitarbeiter in Ihrer Ausbildung – nutzen Sie die Chance!
Wer wird gefördert:
Gefördert werden aktive Mitgliedsbetreibe des Landesgremiums OÖ Agrarhandel – Berufsgruppe Wein- und Spirituosenhandel.
Was wird gefördert:
Alle Aus- u. Weiterbildungen (und Prüfungen) die ein Unternehmer:innen und/oder Mitarbeiter:innen eines aktiven Mitgliedsbetriebs im Rahmen ihrer Tätigkeit im Wein- und Spirituosenhandel (in den Themenbereichen Wein, Sekt/Schaumwein, Most, Destillate) absolviert.
Die Wahl der Seminare und des Anbieters obliegt den Betrieben. Die Seminare sollen jedoch inhaltlich im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Wein- und Spirituosenhandel stehen.
Wieviel wird gefördert:
50 % der Netto-Kurskosten (inkl. Prüfungskosten) bis max. 1.500.- Euro pro aktiven Mitgliedsbetrieb
Welche Unterlagen sind notwendig:
- Förderantrag – siehe Formular untenstehend
- Teilnahmebestätigung bzw. Zeugnis
- Rechnungskopie
- Zahlungsbestätigung
Förderabwicklung:
Antragsteller ist der Mitgliedsbetrieb.
Förderanträge werden nach Einlangen abgearbeitet.
Die Förderung wird nur dann bewilligt und ausbezahlt, wenn alle Förderkriterien erfüllt werden und die dafür benötigten Unterlagen beiliegen. Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden.
Das Landesgremium/Die Berufsgruppe Wein- und Spirituosenhandel behält sich vor, die Fördermaßnahme nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Budgetmittel zu beenden.
Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme des Landesgremiums OÖ Agrarhandel - Berufsgruppe Wein- und Spirituosenhandel. Es besteht kein Rechtsanspruch.