ZWR-Schulung vom 18. November 2019
Informationsveranstaltung zum neuen Waffengesetz und zum Zentralen Waffenregister
Lesedauer: 2 Minuten
Robert Siegert begrüßte am 18. November 2019 in der Wirtschaftskammer Österreich rund 130 Branchenvertreter, Mitarbeiter und Arge-Mitglieder zur ZWR-Schulung.
"Der heutige Schulungstermin zum Zentralen Waffenregister ist Teil der 2. Phase zur Umsetzung des neuen Waffengesetzes", so Robert Siegert, Vorsitzender der Arge. Weiters Siegert: "Umso wichtiger ist es, dass die Gewerbetreibenden rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderungen informiert werden."
Vortragende waren zwei Fachexperten aus dem Bundesministerium für Inneres (BM.I): Mag. Robert Gartner und Alexandra Neuhold.
Die beiden Experten informierten über die wichtigsten Änderungen bzw. Anpassungen, die mit 14. Dezember 2019 in Kraft treten. Gartner appellierte auch an die Teilnehmer, dass die Waffenbehörden von Seiten des BM.I geschult werden/wurden und diese die zuständigen Ansprechpartner für weitere Fragen sind.
Wichtig: Das Inkrafttreten der Novelle ist bzw. tritt heuer in zwei Stufen ein: im Jänner (u.a. Ausnahmen für Jäger) und im Dezember (u.a. Änderungen der Kategorien = Änderung im ZWR). Stichtag fürs ZWR ist der 14. Dezember 2019: Hier wird dann in Vorwärts- oder Rückwärtserfassung unterschieden.
Was sind die relevanten ZWR-Neuerungen:
- Neue Kategorisierung der Schusswaffen
- Erfassung des Vorbesitzers
- Fundwaffe sowie Erbschaft
- Verkäufe von zuvor angekauften Schusswaffen in die EU oder Drittstaat ("Ausfuhr")
- Registrierung von Salutwaffen
- Registrierung einer nach dem 8.4.2016 deaktivierten Schusswaffe
- Verkauf einer Kategorie B-Schusswaffe vor 1900 erzeugt und
- Verkauf/Registrierung von Zubehör.
In Zukunft gibt es vermehrte Kontrollen von ZWR-Bevollmächtigten darüber, ob falsche oder fehlerhafte Daten eingetragen werden/wurden. Bei mehrmaligen Verstößen droht die Gefahr einer Entziehung der Bevollmächtung.
Weitere wichtige Themen:
- Schalldämpfer: Sind grundsätzlich verbotene Gegenstände gem. § 17 WaffG, die weiterhin im ZWR erfasst werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für Jäger mit einer gültigen Jagdkarte, hier sind die Schalldämpfer nicht zu registrieren.
- Zubehör für Kategorie A und B Waffen: Erlaubt ist eine doppelte Anzahl der Plätze (je nach Berechtigung auf der Waffenbesitzkarte) ex. lege. Das Zubehör der Kategorie C wird wie bisher als Schusswaffe registriert.
- Halbautomaten
- Halbautomatische Schusswaffe zu einer umgebauten vollautomatischen Schusswaffe -> Kriegsmaterial
- Halbautomatische Schusswaffe mit kleinem Magazin -> Kategorie B
- Halbautomatische Schusswaffe mit einem großen Magazin -> verbotene Waffe gem. § 17 Abs. 1 Zi 8 WaffG
- Halbautomatische Schusswaffe zu einer Salutwaffe -> keine Veränderung der Kategorie: Kriegsmaterial, Kategorie B oder § 17 Schusswaffe
- Halbautomatische Schusswaffen mit doppelfunktional wesentlichen Teil
-> Kategorie B oder § 17 Abs. 1 Zi 8 WaffG- Hat ein Waffenbesitzer alle Teile für eine vollautomatische Schusswaffe in Besitz, macht er sich strafbar.
- Halbautomatische Schusswaffen gem. § 17 Abs. 1 Zi 11
- Einstufungen gem. § 44 WaffG
- Alle bisherigen Feststellungsbescheide nach § 44 WaffG sind aufgrund der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen ab 14. Dezember 2019 nicht mehr verbindlich und haben daher per se keine Rechtsgültigkeit.
- Magazine
- Sofern jemand vor dem 14.12.2019 ein großes Magazin mit der dazugehörigen Schusswaffe besitzt, darf der Waffenbesitzer unbegrenzt Magazine zur passenden Schusswaffen kaufen. Hier gibt es keine ZWR-Erfassung bzw. Registrierung.
- Großes Magazin + Kategorie B Schusswaffe -> Kategorie A (A-Platz)
- Magazinsammler haben ein Privileg.
- Sportschützen haben einen Rechtsanspruch auf große Magazine, sofern die Voraussetzungen des § 11b WaffG (Sportschützenbegriff) erfüllen.
Die FAQs zum ZWR finden Sie unter folgendem Link ZWR-Schulungsunterlage, Stand 18.11.2019 oder auf www.zivile-sicherheit.at.
Haben Sie noch Fragen? Wir stehen Ihnen gerne für Rückfragen unter T +43(0)5 90 900/3233 DW oder per E-Mail zivile-sicherheit@wko.at zur Verfügung. Für weitere Informationen können Sie auch unsere Homepage unter www.zivile-sicherheit.at besuchen.
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