Film- und Musikwirtschaft, Fachverband

Sperre von illegalen Piraterie-Websiten zulässig

Der OGH bestätigt Sperren von rechtswidrigen Filmseiten zum Schutz der Urheber

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Wien, 1. Juli 2015.  Erneut hat der Oberste Gerichtshof Internetservice-Provider verpflichtet, den Zugang zu illegalen Filmportalen zu sperren. In einem weiteren, mit Unterstützung des Vereins für Anti-Piraterie (VAP) geführten Verfahren hat das Höchstgericht jetzt zum wiederholten Mal klargestellt, dass Internet Service Provider den Zugriff auf strukturell rechtsverletzende Internetseiten – hier: movie4k und kinox.to – blockieren müssen.

Damit bestätigt der OGH die Grundsätze, die der Europäische Gerichtshof 2014 in der Rechtsache kino.to vorgibt. Da alle grundlegenden Rechtsfragen bereits geklärt sind, hat der OGH diesmal nicht für erforderlich gehalten, den EuGH ein zweites Mal zu dieser Problematik anzurufen. Die erneut von den Providern vorgebrachten Argumente gegen eine Sperranordnung konnten auch diesmal nicht überzeugen. Konkret stellt der OGH fest: „Der Provider muss die Kosten allfälliger Sperrmaßnahmen in die geschäftliche Kalkulation einberechnen und ein Vermittler muss sowohl in finanzieller als auch technischer Hinsicht gerüstet sein, Zugangssperren durchzuführen.“

Dass die Anlass gebenden Streaming- und Download-Portale – analog zu kino.to – illegal den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Spielfilmen und Fernsehangeboten zur Verfügung stellen, wurde im gesamten Verfahren nicht ernsthaft bestritten. In Deutschland wird auch weiterhin nach den Betreibern dieser Seiten wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Erpressung gefahndet. Sie sind nach wie vor auf der Flucht.

Dr. Werner Müller, Geschäftsführer des VAP, dazu: „Hier handelt es sich weder um Bagatelldelikte noch um heroische Befreiungsakte, sondern um eine Form organisierter Kriminalität. Die Akzeptanz bestehender legaler Online-Angebote durch das Publikum zeigt, dass ein legaler Markt möglich ist. Der unfaire Wettbewerb mit scheinbar kostenlosen Piraterie-Angeboten muss, so gut es geht, unterbunden werden.“

VAP Präsident Winfred Kunze ergänzt: „Es stünde auch der österreichischen Telekommunikationswirtschaft mehr als ein Jahr nach den klaren Entscheidungen des EuGH und des OGH gut an, die Situation zur Kenntnis zu nehmen und den positiven Aussagen zum Urheberrechtsschutz Taten folgen zu lassen. Illegale Portale tragen nicht zur Filmfinanzierung bei und schaden den Urhebern. Legale Angebote stärken sowohl die Kreativwirtschaft als auch die Telekommunikationswirtschaft, die ja von der Attraktivität legalen Angebots profitiert!“

Stand: 12.10.2015