Besonderheiten bei Importen aus der Türkei
Lesbarkeit von A.TR Stempeln
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Die Überprüfung von Warenverkehrsbescheinigungen A.TR ist mittlerweile nicht nur auf Textilien und einzelne Zollämter beschränkt sondern wird österreichweit durchgeführt.
Das Hauptproblem bei dieser Kontrollmaßnahme liegt in formal häufig unzureichend ausgefüllten Warenverkehrsbescheinigungen und in oftmals nicht lesbaren Stempelabdrucken der türkischen Zollverwaltung, die eine Überprüfung nicht zulassen.
In vielen Fällen ist dies nicht nurmehr ein "Stempelproblem" sondern es besteht der Verdacht, dass sich die Waren nicht im freien Verkehr der Türkei befunden haben und somit die A.TR Zeugnisse zu Unrecht ausgestellt wurden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Warenverkehrsbescheinigung A.TR im Original vorliegen muss. Die Kontrollen der österreichischen Zollverwaltung ergaben, dass leider oftmals nur (Fax-) Kopien bzw. gescannte Dokumente vorhanden sind.
In diesen Fällen wird der Drittlandszollsatz zur Anwendung gebracht. Darüber hinaus ist mit nachträglichen Dokumentenkontrollen bei Türkeiimporten zu rechnen, die empfindliche Nachbelastungen nach sich ziehen können, wenn die Warenverkehrsbescheinigung A.TR nicht im Original vorliegt.
Das BMF hat ergänzend zu den FINDOK Arbeitsrichtlinien ein Dokument mit zusammenfassenden Informationen zur Anerkennung von der in der Türkei ausgestellten Warenverkehrsbescheinigung A.TR. erstellt und an die Zollämter verteilt um eine einheitliche Vorgangsweise sicherzustellen.
Umfassende Informationen zur Türkei finden Sie auf der Länderstartseite der Außenwirtschaft.
Stand: 25.01.2019