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Güterbeförderungsgewerbe, Fachverband

eCMR

Zusatzprotokoll zum CMR

Lesedauer: 1 Minute

31.10.2024

Beim Zusatzprotokoll zum CMR (eCMR) handelt es sich um Regelungen für einen elektronischen Frachtbrief. Österreich hat das für die Verwendung des e-CMR notwendige Zusatzprotokoll zur CMR ratifiziert. Dieses tritt für Österreich am 04.11.2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist der eCMR dem physischen CMR-Frachtbrief gleichgestellt, wenn die Anforderungen gemäß Zusatzprotokoll erfüllt sind.

Das bedeutet, dass ab dem 4.11.2024 die Möglichkeit besteht auch einen digitalen Frachtbrief (eCMR) zu verwenden. Eine Verwendungspflicht gibt es nicht. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit den „normalen“ CMR-Frachtbrief in Papierform zu verwenden. Dieser kann beim Fachverband Güterbeförderung bestellt werden.

>>weitere Informationen

>>Informationsblatt: Elektronischer Frachtbrief – eCMR