Tankstellen
Einwegpfandverordnung – Einreichung von Förderung der Rücknahmeautomaten
Information für Tankstellenbetreiber
Lesedauer: 1 Minute
08.10.2024
Die Einreichung zur Förderung von Rücknahmeautomaten für alle Rücknahmeverpflichteten nach EinwegpfandVO ist nun möglich.
Zu beachten ist:
- das „first-come-first-serve-Prinzip“ gilt;
- dass die Antragstellung VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht (wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist) erfolgen muss;
- die Antragstellung bis zum 30.06.2025 bzw. bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Förderungsbudgets möglich ist, wobei die Anlage spätestens im ersten Quartal 2026 endabgerechnet und in Betrieb sein muss.
Weitere Informationen Leergutrücknahmesysteme | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)