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Tankstellen

EEffG Energieeffizienzgesetz – Meldung der abgesetzten Menge

zum 30. Juni des Folgejahres 

Lesedauer: 1 Minute

17.06.2024

Nach § 60. (2) „Energielieferantinnen und Energielieferanten, die mehr als 25 GWh* an Endverbraucherinnen und Endverbraucher in Österreich im Bemessungsjahr an Endenergie abgesetzt haben, haben der E-Control die abgesetzte Menge zum 30. Juni des Folgejahres zu melden. Die an Haushalte abgesetzte Menge an Endenergie ist gesondert anzugeben, soweit diese Daten technisch oder wirtschaftlich machbar erhoben werden können.“

Meldepflicht:

Eigentümertankstellen sind von dieser Meldepflicht jedenfalls erfasst. Im Falle der Pächtertankstellen wird die Meldung an die E-Control durch die Mineralölkonzerne veranlasst und eine Meldung muss nicht durch den Pächter erfolgen.

Das bedeutet:

  • Bis 30.6.2024 ist die abgesetzte Menge für 2023 zu melden
  • Bis 30.6.2025 ist die abgesetzte Menge für 2024 zu melden
  • Usw…
  • Bitte die Meldepflicht beachten.

WO?
Der erste Teil der elektronischen Meldeplattform für Meldungen nach dem Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG), idF BGBl. I Nr. 29/2024 steht bereits zur Verfügung und die Meldungen der abgesetzten Energiemengen gemäß § 60 Abs. 2 EEffG können bereits vorgenommen werden. Die elektronische Meldeplattform ist die sichere Kommunikationsschnittstelle zur E-Control, Zugriff erhalten Sie über das Unternehmensserviceportal (USP).

Nähere Informationen und Anleitungen zur Bedienung der elektronischen Meldeplattform finden Sie unter:

Eine Anmeldung zum Informationsdienst „Informationen zum Thema Energieeffizienz“ ist über die E-Control-Webseite meine.e-control.org/verteilerlisten/ möglich…“

*entspricht ungefähr 2,5 Mio. l Diesel oder 2,9 Mio. l Benzin