Tankstellen
Betrieb einer Tankstelle − Gewerbeberechtigungen
Welche Gewerbeberechtigung ist erforderlich?
Lesedauer: 1 Minute
29.07.2024
Je nach Größe und Ausstattung und Angebot der Tankstelle sind mehrere Gewerbeberechtigungen notwendig.
Art und Umfang | erforderliche Gewerbeberechtigung |
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Unbemannte Tankstelle ohne Shop | Tankstellengewerbe § 157 GewO |
Tankstelle mit Shop, aber eingeschränktem Warensortiment (insbes. kein Alkohol, nur Bier) nach § 157 Abs 1 Z.1 und Z.2 GewO | Tankstellengewerbe § 157 GewO |
Tankstelle mit Gastro-Ecke (bis zu 8 Sitzplätze, Ausschank von Bier und nicht-alkoholischer Getränke erlaubt) | Tankstellengewerbe § 157 GewO und Gastgewerbe nach § 111 Abs 2 Z3 GewO; freies Gewerbe, daher kein Befähigungsnachweis erforderlich |
Tankstelle mit Gastronomie (mehr als 8 Sitzplätze, Ausschank von Bier, Wein und Spirituosen) | Gastgewerbe nach § 111 Abs 1 GewO; reglementiertes Gewerbe, Befähigungsnachweis erforderlich |
Tankstelle mit Tabakverkauf | Tankstellengewerbe § 157 GewO und ein/e Gastro-Ecke/-bereich muss vorhanden sein, daher freie oder reglementierte Gastgewerbeberechtigung erforderlich. Ausgestaltung der Gastro-Ecke gemäß Spiess-Erlass |
Tankstelle mit Getränkeautomat (kein Alkohol!) | Freies Gastgewerbe gem. § 111 Abs 2 Z.6 GewO; kein Befähigungsnachweis erforderlich |
Tankstelle mit Waschstraße | Abgedeckt durch Tankstellengewerbe § 157 Abs 1 Z.1 GewO (Nebenrechte) oder § 32 GewO (sonstige Nebenrechte von Gewerbetreibenden) oder Gewerbeberechtigung "Wartung und Pflege von KFZ" erforderlich |