Anwendung des richtigen Kollektivvertrags für Betreiber von Garagen, Tankstellen und Serviceunternehmungen
Welcher Kollektivvertrag gilt für meinen Betrieb?
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Gewerberecht
Für den Betrieb einer Tankstelle sind je nach Größe und Ausstattung unter Umständen mehrere Gewerbeberechtigungen notwendig. In aller Regel werden Tankstellen aber mit einer Berechtigung für das Tankstellengewerbe betrieben, das Nebenrechte für Service und Shop enthält.
Vorsicht:
Ob bei Tankstellen mit einem Shop der Tankstellengewerbeschein alleine ausreicht, oder aber zusätzlich auch der Handelsgewerbeschein gelöst werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Shopgröße, Charakter des Betriebes als Tankstelle) und ist in jedem konkreten Einzelfall zu prüfen.
Kollektivvertragsanwendung
Welcher Kollektivvertrag auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, hängt zunächst von der Mitgliedschaft des Arbeitgebers in der entsprechenden Fachorganisation der Wirtschaftskammerorganisation ab.
Die Mitgliedschaft in einer Fachorganisation wird mit dem Erwerb der Gewerbeberechtigung erlangt. Hat diese Fachorganisation einen Kollektivvertrag abgeschlossen, so hat ihn der Arbeitgeber auf jene Arbeitsverhältnisse anzuwenden, die vom Kollektivvertrag erfasst sind.
Mehrfache Kollektivvertragsangehörigkeit
Verfügt der Arbeitgeber über mehrere Gewerbeberechtigungen und resultiert daraus eine mehrfache Kollektivvertragsangehörigkeit, kommt grundsätzlich trotzdem nur ein Kollektivvertrag zur Anwendung. Beim Betrieb einer Tankstelle hängt die Kollektivvertragsanwendung von der Art der Gewerbeberechtigungen bzw. des Arbeitsverhältnisses (Arbeiter oder Angestellter) ab.
Vorsicht:
Die Anwendung des „richtigen“ Kollektivvertrages ist für den Arbeitgeber von wesentlicher Bedeutung, da die Kollektivverträge unterschiedliche Inhalte haben (z. B. Mindestlöhne, Kündigungsfristen) und die Anwendung des „falschen“ Kollektivvertrages für den Arbeitgeber sehr teuer werden kann!
Kollektivvertrag bei ausschließlicher Tankstellenberechtigung
Wird die Tankstelle rechtlich richtig ausschließlich mit dem Tankstellengewerbeschein betrieben, ist der Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen anzuwenden.
Mischbetriebe
Wird die Tankstelle ohne organisatorische Trennung sowohl mit dem Tankstellengewerbeschein als auch mit anderen Gewerbescheinen (z. B.: Gastronomie, Handel) betrieben, ist auf das wirtschaftliche Schwergewicht (Umsätze, Bruttogewinn, Betriebsmitteleinsatz) abzustellen. Liegt das wirtschaftliche Schwergewicht bei der Tankstelle, ist folgender Kollektivvertrag anzuwenden: Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen
Liegt das wirtschaftliche Schwergewicht hingegen beim Tankstellenshop, sind folgende Kollektivverträge anzuwenden:
- Für Arbeiter gilt der Kollektivvertrag für Handelsarbeiter.
- Für Angestellte gilt der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben.
Liegt neben der Tankstellengewerbeberechtigung auch noch der Gewerbeschein für Gastronomie vor und die maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung liegt beim Gastgewerbe, so gelangen folgende Kollektivverträge zur Anwendung:
- Für Arbeiter gilt der Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe.
- Für Angestellte gilt der Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe.
Liegt jedoch eine organisatorische Trennung vor, ist für die Arbeitnehmer in der jeweiligen organisatorischen Einheit der jeweilige Kollektivvertrag anzuwenden.
Stand: 17.04.2019