Fahrschulen und Allgemeiner Verkehr, Fachverband
Qualifikations-Anforderungen an Fahrschullehrer und Fahrschulinhaber
Die Berufsanforderungen im Überblick
Lesedauer: 1 Minute
Zur Berufsausübung müssen Fahrlehrer, Fahrschullehrer und Fahrschulinhaber bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Übersicht auf dieser Seite zeigt, welche Qualifizierung erforderlich sind.
Fahrschulinhaber = Unternehmer
- Ausstellung der Berechtigung durch Behörde (BH, Magistrat)
- Reifeprüfungs- /Abitur-Zeugnis
z.B. von HTL Elektrotechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Elektronik - Fahrschullehrer Tätigkeit
mehr als 3 Jahre bei Diplom bzw 5 Jahre in vergangenen 10 Jahren - Fahrschullehrer Berechtigung
mehr als 3 Jahre Besitz - Fahrschullehrer Fahrpraxis
mehr als 1 Jahr gelenkt - Lehrplanseminar Klasse B sowie A, C, D, E, F oder G
- erteilt theoretischen Unterricht und praktischen Fahrunterricht
- keine andere Fahrschulbewilligung
- Berücksichtigung von Erfahrungen im Ausland ergänzende fachliche Tätigkeit, Anpassungslehrgang, Eignungsprüfung
- persönliche Leitung
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- 27. Lebensjahr vollende
- Vertrauenswürdigkeit
Leiter
von der Behörde interimistisch bestellt (BH, Magistrat)
Betriebsleiter wenn Inhaber länger als 6 Wochen krank ist
Fahrschullehrer = Mitarbeiter
- erteilt theoretischen Unterricht der Gruppe im Schulungsraum
- erteilt praktischen Fahrunterricht der Einzelperson im “Auto”
- Ausstellung der Berechtigung durch Behörde (BH, Magistrat)
- Reifeprüfungs- / Abitur-Zeugnis
oder 5 Jahre Tätigkeit als Fahrlehrer (Nachsicht) - Fahrlehrer-Tätigkeit
im vergangenen Jahr oder 5 Jahre während vergangener 8 Jahre - Lehrbefähigungsprüfung
- Lehrplanseminar (Klasse B, Basisausbildung)
330 h Theorie Ausbildung sowie 60 h Praktische Ausbildung
Zusatzausbildung für Klassen A, C, D, E, F, G - Führerschein Fahrpraxis
- Führerschein Besitz
- Vertrauenswürdigkeit
Fahrlehrer = Mitarbeiter
- erteilt praktischen Fahrunterricht der Einzelperson im Auto
- Ausstellung der Berechtigung durch Behörde (BH, Magistrat)
- Lehrbefähigungsprüfung
Rechtlicher Teil (Theorie, mündlich),
Technischer Teil (Theorie, mündlich),
Praktischer Teil - Lehrplanseminar (Klasse B, Basisausbildung)
285 h Theorie Ausbildung sowie 60 h Praktische Ausbildung
Zusatzausbildung für Klassen A, C, D, E, F, G - Führerschein Fahrpraxis
mehr als 3 Jahre oder mehr als 1 Jahr + Praxisseminar, - Führerschein Besitz
mehr als 3 Jahre - Vertrauenswürdigkeit
keine einschlägigen schweren Verstöße
Stand: 02.06.2017