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Reisebüros, Fachverband

Bewerbung um das Gütesiegel "Ausgezeichneter Lehrbetrieb"

Gütesiegel für Reisebüros als Zeichen für Qualität der Ausbildungsbetriebe

Lesedauer: 1 Minute

Der Markt um Lehrlinge und damit um die Fachkräfte von morgen ist hart umkämpft. Die Reisebüro-Branche muss sich mit vielen Branchen matchen, um die besten jungen Talente zu bekommen.

Das neu geschaffene Gütesiegel "Ausgezeichneter Lehrbetrieb" soll die Wahrnehmung der Qualität der Ausbildungsbetriebe stärken und damit beitragen, neue Lehrlinge zu gewinnen. Mithilfe des Gütesiegels können sich Unternehmen vor potenziellen Lehrlingen und deren Eltern als besonders erfolgreicher Ausbildungsbetrieb und potenzieller Arbeitgeber präsentieren.

Informationen zum Gütesiegel

Kriterien

Der Ausbildungsbetrieb wird von der Auszeichnungskommission in der Gesamtheit beurteilt, wobei sämtliche Basiskriterien erfüllt und 19 von 30 möglichen Punkten bei den Qualitätskriterien erreicht werden müssen.

Berücksichtigt werden beispielsweise folgende Kriterien:

  • Leistungsbilanz der Lehrlinge bei der Lehrabschlussprüfung
  • Kommunikation und Unterstützung der Lehrlinge
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Lehrlingsausbildung
  • Aus- und Weiterbildungsangebote

Geltungsdauer

Der Fachverband der Reisebüros verleiht gemeinsam mit der Fachgruppe der Reisebüros in der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes das Gütesiegel "ausgezeichneter Lehrbetrieb Reisebüro" für eine Geltungsdauer von jeweils max. 3 Jahren.

Wechselt der Betriebsinhaber, so verliert das Gütesiegel automatisch seine Gültigkeit und ist erneut zu beantragen.

Entzug

Das Gütesiegel kann durch den Fachverband/die Fachgruppe bei Verstößen gegen die Basiskriterien mit sofortiger Wirkung entzogen werden, bei Verstößen gegen die Qualitätskriterien kann der Fachverband/die Fachgruppe eine angemessene Frist von maximal 6 Monaten zur Behebung der Verstöße setzen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, wird das Gütesiegel entzogen.

Die Schritte zum Gütesiegel

  1. Füllen Sie den Antrag (.docx) und den Erhebungsbogen (.docx) aus und senden Sie die Unterlagen samt Beilagen an reisebueros@wko.at (Anmeldefrist endet am 16.4.2024).
  2. Der Antrag wird von der Auszeichnungskommission geprüft:
    • Überprüfung der eingereichten Unterlagen
    • Einholen von Informationen nach Bedarf (Berufsschule, Arbeitsinspektorat, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Lehrlingsstelle,…)
    • Ggf. Betriebsbesichtigung
  3. Entscheidung durch die Fachjury und Mitteilung der Ergebnisse an die Betriebe
    Die Fachjury tagt 2x pro Jahr. 
  4. Verleihung Gütesiegel (gültig bis 31.12.2026)
  5. Alle ausgezeichneten Lehrbetriebe werden auf der Homepage des Fachverbandes präsentiert.
    • Die ausgezeichneten Betriebe dürfen das Logo in ihrem Außenauftritt verwenden. 

Stand: 21.05.2024