Lächelnde Person mit Kopfhörern sitzt in Bus und blickt auf Laptop, ringsum weitere Personen sitzend
© VadimGuzhva | stock.adobe.com
Reisebüros, Fachverband

Die Besteuerung von Reiseleistungen

Neue Rechtslage ab 1.1.2022 − Handbuch zur Besteuerung von Reiseleistungen

Lesedauer: 1 Minute


Der EuGH hat Anfang 2021 Österreich in einem über mehrere Jahre laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Margensteuer) verurteilt.

Ursprünglich hätte es bereits 2017 in diesem Zusammenhang Änderungen der Bestimmungen zur Besteuerung von Reiseleistungen (§ 23 UstG) geben sollen. Dem Fachverband ist es aber seit damals mehrmals gelungen, eine Verschiebung des Inkrafttretens der nachteiligen neuen Besteuerungsbestimmungen zu erreichen. Aufgrund des am Jahresanfang ergangenen EuGH-Urteils und der drohenden Strafzahlungen war eine weitere Verschiebung aber nicht mehr durchsetzbar.

Ab 1.1.2022 findet daher die Margensteuer nicht nur im B2C-Bereich, sondern auch im B2B Bereich Anwendung (auch bei Kettengeschäften, unabhängig davon, ob am Ende der Kette ein Konsument oder Unternehmer steht. Einer derartigen im neuen Gesetz ursprünglich vorgesehenen Ausnahme hat der EuGH leider eine Abfuhr erteilt). 

Weiters muss für Umsätze, die nach dem 31.12.2021 ausgeführt werden, die Marge im Einzelfall ermittelt werden. Eine Gesamtmarge oder Pauschalierung ist somit nicht mehr möglich. 

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden bereits im Umsatzsteuergesetz geschaffen (Inkrafttreten 1.1.2022). Bezüglich der Details, die in den Umsatzsteuerrichtlinien Eingang finden, gab es zahlreiche Gespräche des Fachverbandes mit dem BMF.

Es ist dabei gelungen, bei einigen für die Branche essentiellen Bestimmungen – im engen Rahmen der europarechtlichen Vorgaben – "Entschärfungen" zu erreichen (z.B. Möglichkeit der Ermittlung der tatsächlichen Marge im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung – Rz 3051, Ausnahme von Einzelleistungen insbesondere auch Beherbergung ohne Zusatzleistungen  – Rz 2945, Ausnahmen für Messen und Kongresse – Rz 2947,…).

Auf EU-Ebene finden unterdessen weiterhin laufend Gespräche zur europaweiten Überarbeitung der Besteuerung von Reiseleistungen statt. Ziel aus Sicht des Fachverbandes und unseres europäischen Dachverbandes ECTAA ist es, die globale Berechnung der Marge wieder zu erlauben und eine Lösung für den B2B Bereich (Problem des fehlenden Vorsteuerabzug, aufgrund der Margensteuer) zu finden. 

Der Fachverband hat eine neue Auflage des Handbuchs zur Besteuerung von Reiseleistungen in Auftrag gegeben, um die neue Rechtslage umfassend darzustellen. Das Handbuch wird regelmäßig gewartet (aktueller Stand: April 2023)

Mitglieder des Fachverbandes der Reisebüros erhalten kostenlos Zugriff auf das Handbuch Leistungen in der Reisebranche (gesperrter Mitgliederbereich, Passwort erforderlich). Nichtmitglieder des Fachverbandes erhalten das Handbuch (PDF) um 30 Euro. Bitte senden Sie ein Mail mit der Rechnungsadresse an reisebueros@wko.at.

→ Zum Handbuch Besteuerung von Reiseleistungen



Stand: 23.07.2024