Lesereisen Steiermark Frühjahr 2025
Autor:innen, Termine, Förderungen und Stornobedingungen
Lesedauer: 1 Minute
Für das Frühjahr 2025 organisieren wir für den Buchhandel wieder Lesereisen mit Kinder- und Jugendbuchautor:innen in ganz Österreich.
In der Steiermark können Sie folgende Kinder- und Jugendbuchautor:innen aus dem Pool des Service Centers für eine Lesereise buchen:
Autor:innen | Termine |
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Hanreich Ingeborg | 11.06.-13.06. |
Hämmerle Susa | 24.03.-28.03. und 05.05.-09.05. |
Hörndler Hannes | 14.05.-16.05. |
Jatzek Gerald | 24.03.-28.03. |
Karch Stefan | 28.01.-30.01. |
Klementovic Roman | 27.01.-30.01. und 03.03.-06.03. und 28.04.-30.04. und 10.06.-13.06. |
Schandl Rena | 24.02.-28.02. |
Theisen Manfred | 05.05.-09.05. |
Im Autor:innen-Pool finden Sie alle Autor:innenporträts nach Namen, Schultyp/Zielgruppe und Region sortiert.
Das Honorar für die Autor:innen beträgt einheitlich € 160,00 exkl. USt. pro Lesung (1 Lesung = 1 Schulstunde = ca. 50 Min.) und ist von der Buchhandlung zu begleichen.
Förderungen nach Maßgabe vorhandener Mittel
Folgende Förderrichtlinien gelten, wenn Autor:innen mindestens 3 aufeinanderfolgende Tage à 3 Lesungen von einer oder mehreren Buchhandlungen gebucht wird:
Förderung Honorar*): € 60,00 pro Lesung.
Reisekosten Autor:in: Bahnfahrt 2. Klasse, bei PKW-Anreise € 0,25 pro km.
Förderung Reisekosten*): Maximal € 150,00. Der darüberhinausgehende Betrag ist von den Buchhandlungen zu übernehmen.
Nächtigungskosten Autor:in: € 50,00 pro Nächtigung.
Förderung Nächtigungskosten*): Maximal € 50,00 pro Nächtigung. Der darüberhinausgehende Betrag ist von den Buchhandlungen zu übernehmen.
Das Service Center fördert max. 15 Lesungen pro Jahr pro Mitgliedsbetrieb (ohne Filialbetriebe).
*) Weitere Details finden Sie in unseren Förderrichtlinien.
Zusätzliche Förderung der Fachgruppe Steiermark*)
Die Fachgruppe Steiermark leistet zusätzlich einen Subventionsbeitrag in der Höhe von € 20,00 pro Lesung für max. 9 Lesungen pro Jahr pro Mitgliedsbetrieb (inkl. Filialbetriebe).
*) Weitere Details finden Sie in unseren Förderrichtlinien.
Stornobedingungen
Für den Fall, dass vom Service Center (SC) bereits bestätigte Lesungen vom Buchhändler abgesagt werden, sind etwaige Reisekosten (Bahn-, bzw. Flugticket) direkt mit den Autor:innen abzurechnen. Auch werden entstandene Kosten nicht gefördert. Das SC übernimmt keine Haftung.
Hinweis: Wird von anderen Stellen für dieselben Lesungen eine Förderung gewährt, so ist das Service Center für Leseförderung umgehend davon in Kenntnis zu setzen.
Anmeldung
Senden Sie uns Ihre Anmeldung bis spätestens Freitag, 7. Februar 2025 mittels Online-Anmeldeformular. Ihre Anmeldung wird nach Einlagen berücksichtigt (Datum, Uhrzeit).