Service Center Leseförderung

Lesereisen Niederösterreich Frühjahr 2025

Autoren, Termine, Förderungen und Stornobedingungen

Lesedauer: 1 Minute

13.11.2024

Für das Frühjahr 2025 organisieren wir für den Buchhandel wieder Lesereisen mit Kinder- und Jugendbuchautor:innen in ganz Österreich.

In Niederösterreich können Sie folgende Kinder- und Jugendbuchautor:innen aus dem Pool des Service Centers für eine Lesereise mit dem beiliegenden Anmeldeformular buchen:

Autor:innenTermine
Ammerer Karin 03.03.-06.03. und 26.05.-28.05.
Breitenfellner Kirstin 26.02.-28.02.
Hubka Christine 24.03.-28.03.
Knauss Susanne 08.01.-10.01. und 03.06.-05.06.
Meißner-Johannknecht Doris 23.04.-25.04.
Motschiunig Ulrike 26.02.-28.02.
Sigg Stephan 26.05.-28.05. und 10.06.-12.06.
Schinko Barbara 03.03.-07.03.
Wimmer Elfriede 09.04.-11.04.

Im Autor:innen-Pool finden Sie alle Autor:innenporträts nach Namen, Schultyp/Zielgruppe und Region sortiert.

Das Honorar für die Autor:innen beträgt einheitlich € 160,00 exkl. USt pro Lesung (1 Lesung = 1 Schulstunde = ca. 50 Min.) und ist von der Buchhandlung zu begleichen.

Förderungen nach Maßgabe vorhandener Mittel

Folgende Förderrichtlinien gelten, wenn Autor:innen mindestens 3 aufeinanderfolgende Tage à 3 Lesungen von einer oder mehreren Buchhandlungen gebucht wird:

Förderung Honorar*)€ 60,00 pro Lesung.

Reisekosten Autor:in: Bahnfahrt 2. Klasse, bei PKW-Anreise € 0,25 pro km.

Förderung Reisekosten*): Maximal € 150,00. Der darüberhinausgehende Betrag ist von den Buchhandlungen zu übernehmen.

Nächtigungskosten Autor:in: € 50,00 pro Nächtigung.

Förderung Nächtigungskosten*): Maximal € 50,00 pro Nächtigung. Der darüberhinausgehende Betrag ist von den Buchhandlungen zu übernehmen.

Das Service Center fördert max. 15 Lesungen pro Jahr pro Mitgliedsbetrieb (ohne Filialbetriebe).

Über weitere Förderungsmöglichkeiten können Sie sich in der Fachgruppe Niederösterreich gerne informieren:
Telefon  +43 (0) 2742 851 19712 
Fax  +43 (0) 2742 851 19719 
E-Mail ic1@wknoe.at

*) Weitere Details finden Sie in unseren Förderrichtlinien 

Stornobedingungen

Für den Fall, dass vom Service Center (SC) bereits bestätigte Lesungen vom Buchhändler abgesagt werden, sind etwaige Reisekosten (Bahn-, bzw. Flugticket) direkt mit den Autor:innen abzurechnen. Auch werden entstandene Kosten nicht gefördert. Das SC übernimmt keine Haftung.

Hinweis: Wird von anderen Stellen für dieselben Lesungen eine Förderung gewährt, so ist das Service Center für Leseförderung umgehend davon in Kenntnis zu setzen.

Anmeldung

Senden Sie uns Ihre Anmeldung bis spätestens Freitag, 7. Februar 2025 mittels Online-Anmeldeformular. Ihre Anmeldung wird nach Einlagen berücksichtigt (Datum, Uhrzeit).