Service Center Leseförderung

Lesereisen Kärnten Frühjahr 2025

Autor:innen, Termine, Förderungen und Stornobedingungen

Lesedauer: 1 Minute

21.11.2024

Für das Frühjahr 2025 organisieren wir für den Buchhandel wieder Lesereisen mit Kinder- und Jugendbuchautor:innen in ganz Österreich.

Kärnten können Sie folgende Kinder- und Jugendbuchautor:innen aus dem Pool des Service Centers für eine Lesereise buchen:

Autor:innenTermine
Fabsits Tanja 02.06.-04.06.
Hämmerle Susa 26.02.-28.02. und 28.04.-30.04. und 02.06.-04.06.
Klementovic Roman 31.03.-04.04. und 05.05.-09.05.
Kramer Irmgard 03.02.-05.02.
Sigg Stephan 17.03.-21.03. und 02.06.-06.06.
Tanzer Juta 12.05.-16.05.
Walenta Astrid 17.02.-19.02. und 10.03.-12.03.

Im Autor:innen-Pool finden Sie alle Autor:innenporträts nach Namen, Schultyp/Zielgruppe und Region sortiert..

Das Honorar für die Autor:innen beträgt einheitlich € 160,00 exkl. USt. pro Lesung (1 Lesung = 1 Schulstunde = ca. 50 Min.) und ist von der Buchhandlung zu begleichen.

Förderungen nach Maßgabe vorhandener Mittel

Folgende Förderrichtlinien gelten, wenn Autor:innen mindestens 3 aufeinanderfolgende Tage à 3 Lesungen von einer oder mehreren Buchhandlungen gebucht wird:

Förderung Honorar*): € 60,00 pro Lesung.

Reisekosten Autor:in: Bahnfahrt 2. Klasse, bei PKW-Anreise € 0,25 pro km.

Förderung Reisekosten*): Maximal € 150,00. Der darüberhinausgehende Betrag ist von den Buchhandlungen zu übernehmen.

Nächtigungskosten Autor:in: € 50,00 pro Nächtigung.

Förderung Nächtigungskosten*): Maximal € 50,00 pro Nächtigung. Der darüberhinausgehende Betrag ist von den Buchhandlungen zu übernehmen.

Das Service Center fördert max. 15 Lesungen pro Jahr pro Mitgliedsbetrieb (ohne Filialbetriebe).

*) Weitere Details finden Sie in unseren Förderrichtlinien.

Zusätzliche Förderung der Fachgruppe Kärnten*)

Die Fachgruppe Kärnten leistet zusätzlich einen Subventionsbeitrag in der Höhe von € 30,00 pro Lesung. Es werden pro Buchhandlung max. 15 Lesungen gefördert (nach Maßgabe vorhandener Mittel).

*) Weitere Details finden Sie in unseren Förderrichtlinien

Stornobedingungen

Für den Fall, dass vom Service Center (SC) bereits bestätigte Lesungen vom Buchhändler abgesagt werden, sind etwaige Reisekosten (Bahn-, bzw. Flugticket) direkt mit den Autor:innen abzurechnen. Auch werden entstandene Kosten nicht gefördert. Das SC übernimmt keine Haftung.

Hinweis: Wird von anderen Stellen für dieselben Lesungen eine Förderung gewährt, so ist das Service Center für Leseförderung umgehend davon in Kenntnis zu setzen.

Anmeldung

Senden Sie uns Ihre Anmeldung bis spätestens Freitag, 7. Februar 2025 mittels Online-Anmeldeformular. Ihre Anmeldung wird nach Einlagen berücksichtigt (Datum, Uhrzeit).