Service Center Leseförderung

Lesereisen Burgenland Frühjahr 2025

Autor:innen, Termine, Förderungen und Stornobedingungen

Lesedauer: 1 Minute

16.12.2024

Für das Frühjahr 2025 organisieren wir für den Buchhandel wieder Lesereisen mit Kinder- und Jugendbuchautor:innen in ganz Österreich.

Im Burgenland können Sie folgende Kinder- und Jugendbuchautor:innen aus dem Pool des Service Centers für eine Lesereise buchen:

Autor:innenTermine
Addai Patrick 28.01.-30.01. und 07.02.-09.02. und 12.03.-14.03. und 24.03.-26.03.
Auer Christine 21.05.-23.05.
Byrne Ruth Anne 10.03.-14.03 und 17.03.-21.03. und 05.05.-09.05. und 02.06.-06.06.
Hauck Thomas 02.04.-04.04.
Kasper Sabi 10.03.-12.03.
Mauz Christoph 18.03.-20.03. und 13.05.-15.05. und 03.06.-05.06.
Rittig Gabriele 24.02.-26.02. und 26.05.-28.05.
Sagmeister Sabina 17.03.-20.03. und 10.06.-12.06.
Schachinger-Pusiol Marlen 27.01.-29.01. und 03.02.-05.02.

Im Autor:innen-Pool finden Sie alle Autor:innenporträts nach Namen, Schultyp/Zielgruppe und Region sortiert.

Das Honorar für die Autor:innen beträgt einheitlich € 160,00 exkl. USt pro Lesung (1 Lesung = 1 Schulstunde = ca. 50 Min.) und ist von der Buchhandlung zu begleichen.

Förderungen nach Maßgabe vorhandener Mittel

Folgende Förderrichtlinien gelten, wenn Autor:innen mindestens 3 aufeinanderfolgende Tage à 3 Lesungen von einer oder mehreren Buchhandlungen gebucht wird:

Förderung Honorar*): € 60,00 pro Lesung.

Reisekosten Autor:in: Bahnfahrt 2. Klasse, bei PKW-Anreise € 0,25 pro km.

Förderung Reisekosten*): Maximal € 150,00. Der darüberhinausgehende Betrag ist von den Buchhandlungen zu übernehmen.

Nächtigungskosten Autor:in: € 50,00 pro Nächtigung.

Förderung Nächtigungskosten*)Maximal € 50,00 pro Nächtigung. Der darüberhinausgehende Betrag ist von den Buchhandlungen zu übernehmen.

Das Service Center fördert max. 15 Lesungen pro Jahr pro Mitgliedsbetrieb (ohne Filialbetriebe).

*) Weitere Details finden Sie in unseren Förderrichtlinien 

Stornobedingungen

Für den Fall, dass vom Service Center (SC) bereits bestätigte Lesungen vom Buchhändler abgesagt werden, sind etwaige Reisekosten (Bahn-, bzw. Flugticket) direkt mit den Autor:innen abzurechnen. Auch werden entstandene Kosten nicht gefördert. Das SC übernimmt keine Haftung.

Hinweis: Wird von anderen Stellen für dieselben Lesungen eine Förderung gewährt, so ist das Service Center für Leseförderung umgehend davon in Kenntnis zu setzen.

Anmeldung

Senden Sie uns Ihre Anmeldung bis spätestens Freitag, 7. Februar 2025 mittels Online-Anmeldeformular. Ihre Anmeldung wird nach Einlagen berücksichtigt (Datum, Uhrzeit).