
WKÖ-Handelsobmann Trefelik begrüßt Marktüberwachung von außereuropäischen Online-Handelsplattformen
Maßnahmen des Wirtschaftsministeriums sorgen für fairere Bedingungen für heimische Unternehmen
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Als „rot-weiß-roten Schritt in die richtige Richtung“ begrüßt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die aktuelle Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET):
„Die darin enthaltenen Maßnahmen wie die gezielte Kontrolle außereuropäischer Online-Handelsplattformen, die rasche Reaktion auf Hinweise durch eine risikobasierte Marktüberwachung sowie die enge Zusammenarbeit mit dem Zoll, etwa bei der Überprüfung verdächtiger Lieferungen, können und werden dazu beitragen, fairere Bedingungen für österreichische Unternehmen zu schaffen, aber auch die Konsumentinnen und Konsumenten besser zu schützen.“
So sollen künftig unter anderem Produkte wie technische Geräte, Messgeräte oder Maschinen verstärkt kontrolliert und unsichere oder nicht den Vorschriften entsprechende Waren frühzeitig erkannt und vom Markt genommen werden. Ziel des Erlasses ist es auch, die Vorgaben der EU-Verordnung zur Marktüberwachung insbesondere im Bereich Onlinehandel konsequent umzusetzen.
Vorzeitige Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze dringend notwendig
Rund 22.000 Warenabfertigungen führt der österreichische Zoll im Handel mit Drittstaaten durch, Tendenz steigend. „Ich werde nicht müde einzufordern, dass der E-Commerce nicht zum Steuerschlupfloch für Anbieter aus außereuropäischen Ländern werden darf“, hält der Sprecher des österreichischen Handels fest.
Denn durch die derzeitige Zollfreigrenze von 150 Euro können viele Anbieter etwa aus Asien ihre Produkte zollfrei in die EU einführen - zum Nachteil heimischer Unternehmen, die sich an alle Vorschriften halten. „Ein vorzeitiges Ende - also ein Vorziehen der erst für 2028 geplanten Abschaffung – dieser Zollfreigrenze wäre daher unerlässlich, um Unterdeklarierungen zu unterbinden“, so Trefelik abschließend in Richtung Brüssel.
(PWK134/JHR)