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WKÖ-Trefelik begrüßt Vorstoß von Bundeskanzler Scholz: Entwaldungsverordnung muss ausgesetzt werden

Bundeskanzler Scholz fordert Kommissionspräsidentin von der Leyen zum Handeln auf - Rechtsunsicherheit durch aktuelle Verordnung - Verschiebung und Nachbesserung unerlässlich

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Aktualisiert am 13.09.2024

„Wir unterstützen das Ziel, Entwaldung und Waldschädigung im Sinne des Schutzes der Umwelt zu vermeiden, aber wir brauchen einen entsprechenden Rahmen, der die heimische und europäische Wirtschaft nicht über Gebühr belastet“, betont Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Auch Bundeskanzler Olaf Scholz hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen aufgefordert, die Entwaldungsverordnung (EUDR) auszusetzen. Die verbleibende Vorbereitungszeit von drei Monaten ist zu kurz und sorgt für erhebliche Rechtsunsicherheit. „Eine Verschiebung der Verordnung ist dringend notwendig, um Lieferketten nicht zu gefährden und Preiserhöhungen zu vermeiden. Lieferanten aus Asien, Südamerika und Afrika warnen bereits vor möglichen Preissteigerungen.“

Die Entwaldungsverordnung ist kein Nischenthema. Eine breite Palette von Produkten und Unternehmen, von KMU bis zu Großbetrieben, ist betroffen. Viele Produkte bestehen aus verschiedenen Rohstoffen, was zahlreiche Meldungen und die Verwaltung von Referenznummern erforderlich macht. Großunternehmen benötigen vier bis sechs Monate, um ihre Systeme an die Anforderungen anzupassen, während KMU oft komplett überfordert sind. „Die vorgesehenen Erleichterungen für KMU sind in der Praxis wirkungslos, sobald sie Teil der Lieferkette großer Unternehmen sind“, so Trefelik. Eine Vereinfachung und Reduktion der Bürokratie ist dringend notwendig.

Die Folgen für Unternehmen zeichnen sich bereits ab: „Vorgelagerte Unternehmen, insbesondere KMU, könnten spätestens 2025 aus den Lieferverträgen fallen, wenn sie die EUDR-Vorgaben nicht erfüllen können,“ warnt Trefelik. Ein weiteres Problem: Die EUDR gilt nicht für direkte Importe über ausländische E-Commerce-Plattformen. „Bestellen Verbraucher über solche Plattformen Produkte, deren Rohstoffe mit Entwaldung verbunden sind, greift die Entwaldungsverordnung gar nicht, da sie sich nur an in der EU ansässige Marktteilnehmer:innen und nicht an die Verbraucher  richtet.“

Der Handel appelliert daher an Ursula von der Leyen, die Verordnung nun auszusetzen: „Die Frist bis zum 31.12.2024 muss verschoben werden, damit ausreichend Vorbereitungszeit bleibt. Die Anforderungen müssen klar und verständlich formuliert sein, Vereinfachungen müssen verwirklicht werden und Direktverkäufe von Onlineplattformen aus Drittländern können nicht außen vor gelassen werden“,  fordert Trefelik abschließend.