Waldstimmung mit Lichteinfall
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WKÖ-Trefelik: Längere Frist für EU-Entwaldungsverordnung bietet Chance zur Nachbesserung

Angekündigter Aufschub bringt Händler:innen mehr Vorbereitungszeit – doch Verordnung muss auch praxistauglicher werden

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Aktualisiert am 02.10.2024

„Der Druck, den wir als Wirtschaftskammer, aber auch die Kollegen aus Deutschland ausgeübt haben, zeigt Früchte: Die Europäischen Kommission möchte die Übergangsfrist für die Umsetzung der Entwaldungsverordnung um ein Jahr verlängern, was die dringend notwendige Zeit bringt, die die Handelsbetriebe zur Vorbereitung brauchen“, begrüßt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die heutige Ankündigung der EU-Kommission. Zudem sollte der Aufschub genutzt werden, um die Verordnung noch einmal zu überarbeiten. „Und dabei reicht es nicht, nur ein wenig nachzujustieren. In der derzeitigen Form enthält die Verordnung noch zu viele Unklarheiten, die es zu beseitigen gilt.“

Entwaldungsverordnung betrifft breite Teile des Handels

Klarheit müsse vor allem darüber geschaffen werden, welche Unternehmen konkret betroffen sind. „Die Verordnung ist keineswegs ein Nischenthema“, so Trefelik. „Trotz der Ausnahmen für Kleinst- und Kleinunternehmen sind auch viele kleinere Betriebe indirekt betroffen.“ Sobald ein KMU mit einem größeren Unternehmen in der Lieferkette steht, gelten auch für dieses umfangreiche Verpflichtungen, wie die Beschaffung detaillierter Informationen über Rohstoffe und Produktionsprozesse.

„Wir haben als Bundessparte hier zahlreiche Verbesserungsvorschläge genannt und hoffen, dass einige davon aufgegriffen werden“, sagt Trefelik. Etwa wären Vereinfachungen für Länder mit geringem Risiko und somit eine zügige Bekanntgabe des Länder-Benchmarkings eine wesentliche Erleichterung. Aber auch der Verweis auf bereits durchgeführte Sorgfaltserklärungen sollte reichen und in solchen Fällen nicht noch eine weitere Detailprüfung nötig sein.

„Zusätzlich müssen auch Online-Plattformen eingebunden werden, die in die EU hineinliefern. Es kann nicht sein, dass europäische Handelsunternehmen eine Reihe von zusätzlichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen haben, für andere hingegen gar keine gelten“, so Trefelik. Er hofft nun, dass auch das Europäische Parlament und der Rat der Verlängerung der Frist zustimmen werden. „Wichtig ist jedoch, dass dieses Jahr effektiv genutzt wird, um eine Verordnung zu schaffen, die nicht nur den Schutz der Wälder unterstützt, sondern auch praktikabel für die Unternehmen ist“, betont der Handelsobmann abschließend. (PWK356/DFS)