WKÖ-Fachverband Telekommunikation: Rechtsunsicherheit bei Servicepauschalen gefährdet Netzausbau
Fachverbandsobmann Haidvogel: Telekommunikation für Wirtschaftsstandort Österreich essenziell - Einhaltung aller Preisregelungen von der RTR stets geprüft
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Der Fachverband Telekommunikation|Rundfunk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) kritisiert die drohende Rechtsunsicherheit, die durch die Klagen der Arbeiterkammer (AK) gegen die von den Netzbetreibern eingehobenen Servicepauschalen entstanden ist. "Alle Endkundentarife der Telekomunternehmen, auch die sogenannte Servicepauschale, werden seit jeher der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH RTR vorgelegt. Trotzdem gibt es aufgrund der anhängigen Klagen immer weniger Sicherheit, ob diese auch der geltenden Rechtsprechung standhalten. Das ist nicht nur in der Sache nicht nachvollziehbar, sondern gefährdet auch zukünftige Infrastrukturinvestitionen der heimischen Telekom-Branche", sagt Fachverbandsobmann Gerhard Haidvogel. Eine leistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur sieht er als essenziell für den Wirtschaftsstandort Österreich an.
Sollten die Gerichte in den anhängigen Verfahren zu dem Ergebnis kommen, dass die bisher den Konsumentinnen und Konsumenten verrechneten Serviceentgelte doch nicht rechtmäßig sind, müssten die betroffenen Telekommunikationsunternehmen im schlimmsten Fall die Serviceentgelte rückwirkend zurückerstatten. Insgesamt könnte das die Telekommunikationsunternehmen rund eine Milliarde Euro kosten.
Die in der Vergangenheit erzielten Einnahmen sind Teil der Finanzierungsgrundlage für den Netzausbau in Österreich. Bei einem Erfolg der Klagen besteht die Gefahr, dass zukünftige Infrastrukturinvestitionen nicht wie geplant umgesetzt werden können.
Um die Investitionskraft im Telekommunikationssektor zu erhalten, müsse die nächste Bundesregierung die bestehende Rechtsunsicherheit rasch beseitigen, fordert Haidvogl. "Sowohl die Konsument:innen als auch die Telekomunternehmen brauchen Vertrags- und Rechtssicherheit. Von der Regulierungsbehörde genehmigte Telekom-Tarife müssen stets allen rechtlichen Überprüfungen standhalten und vor allem rückwirkende Nachforderungen ausschließen. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Investitionen aus dem privaten Sektor in Milliardenhöhe möglich bleiben."
"Die Telekommunikationsunternehmen waren verpflichtet, vor Abschluss eines Tarifvertrages mit den Konsumentinnen und Konsumenten auf alle Gebühren, Kosten und Pauschalen detailliert schriftlich hinzuweisen. Erst durch die ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden zum Tarifblatt kamen die Tarifverträge zustande. Die diesbezügliche Transparenz der Telekommunikationsunternehmen war jederzeit gegeben. Die Tarife wurden aus unserer Sicht rechtskonform abgeschlossen", betont Helga Tieben, Geschäftsführerin des Fachverbandes Telekommunikation|Rundfunk.
Neben der Rechtssicherheit für Investor:innen ist der Abbau enormer bürokratischer Hürden ein wichtiger Hebel für einen beschleunigten Telekom-Netzausbau bis 2030. Die Telekom-Netzbetreiber sprechen sich für einen Paradigmenwechsel hin zu effizienteren und unbürokratischeren Ausbauverfahren aus. Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Einführung eines One-Stop-Shop-Prinzips, das eine enge Abstimmung zwischen Gemeinden, Landkreisen und Ländern sicherstellt. Damit könnten Genehmigungsverfahren über eine einzige Anlaufstelle abgewickelt werden, was die Verwaltung entlastet und eine schnellere und koordinierte Bearbeitung ermöglicht. (PWK323/JHR)