Detailansicht eines braungoldenen Richterhammers neben Dokument
© motortion | stock.adobe.com

WKÖ-Schön: Regierungsentwurf zur Verbandsklage liegt vor – Entwurf stellt einen Kompromiss dar

Am 12. Juni hat die Regierung die Regierungsvorlage zur Umsetzung der EU-Verbandsklage beschlossen.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 13.06.2024

Punktgenau zu diesem Datum fand in der WKÖ eine Veranstaltung mit hochkarätigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der betroffenen Interessengruppen im Haus der Wirtschaft statt. Es war die erste Veranstaltung zu diesem brandaktuellen Thema und wurde von Stakeholdern unterschiedlichster Interessengruppen sehr gut besucht.

Mit der Verbandsklage bekommen sogenannte "Qualifizierte Einrichtungen" (z.B. WKÖ, Bundesarbeitskammer und Verein für Konsumenteninformation) in Österreich erstmals die gesetzliche Möglichkeit, für Verbraucherinnen und Verbraucher eine kollektive Klage auf Abhilfe gegen Unternehmen anzustrengen. Mit einer solchen Verbandsklage können etwa Schadenersatz, Preisminderung oder Reparatur geltend gemacht werden. Dafür müssen diese Einrichtungen vom Bundeskartellanwalt als Qualifizierte Einrichtungen zugelassen werden. Voraussetzung sind bestimmte Kriterien, die vor allem darauf abzielen, dass solche Verfahren unabhängig und zum Schutz der kollektiven Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher durchgeführt werden können. Voraussetzung für eine Abhilfeklage ist die Verfolgung von zumindest 50 Verbraucheransprüchen. Nur eine solche Mindestanzahl rechtfertigt es, ein solches vergleichsweise aufwändiges und kostenintensives kollektives Verfahren zu führen. Die Klagseinbringung wird dadurch erleichtert, dass für solche Klagen zentral das Handelsgericht zuständig sein soll.

Die Wirtschaft hat immer wieder darauf gedrängt, dass das Verfahren fair ausgestaltet wird und die Interessen aller Beteiligten ausgewogen berücksichtigt werden. Wesentlich ist dabei, dass Verbraucherinnen und Verbraucher durch ein kollektives Verfahren nicht mehr Schadenersatz erhalten, als sie in einem Individualverfahren erhalten würden. Insgesamt kann der vorliegende, im Ministerrat als Regierungsvorlage beschlossene Entwurf, nach jahrelangem Ringen um eine möglichst faire und praxistaugliche Lösung als tragfähiger Kompromiss angesehen werden. Manche Diskussionspunkte konnte die Wirtschaft nicht mittragen. Umso erfreulicher ist es, dass es durch intensiven Einsatz der Wirtschaftskammer gelungen ist, wesentliche Interessen der Betriebe bei diesem Gesetzesprojekt zu berücksichtigen und ein der Richtlinie entsprechendes, möglichst faires und ausgeglichenes, neues Prozessinstrumentarium zu schaffen. Die Judikatur wird zeigen, wie dieses neue Instrument sich in der Praxis bewährt.

Die Regierungsvorlage wird nunmehr dem Parlament zugeleitet und soll am 18. Juni im Justizausschuss beraten werden. Mit einer Beschlussfassung im Nationalrat und Bundesrat ist Ende Juni / Anfang Juli zu rechnen, sodass das Gesetz unmittelbar danach in Kraft treten kann.