
WKÖ-Schön: Erster Schritt zur Bürokratie-Entlastung von Unternehmen
EU-Staaten einig über "Stop-the-Clock"-Mechanismus mit längeren Umsetzungsfristen – WKÖ fordert Vereinfachungen in EU-Nachhaltigkeitsrechtsakten.
Lesedauer: 1 Minute
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am Mittwoch über erste Teile des Omnibus-Paketes geeinigt, mit dem der Bürokratie-Aufwand für Unternehmen gesenkt und die Wettbewerbsfähigkeit der EU gesteigert werden soll. Konkret hat der Rat dem sogenannten "Stop-the-Clock"–Mechanismus zugestimmt: Dieser sieht unter anderem vor, dass die Umsetzungsfrist der Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) um ein Jahr verschoben wird. Zudem werden die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) für große Unternehmen und börsennotierte KMU, die noch nicht mit der Berichterstattung begonnen haben, um zwei Jahre später angewendet. Nach der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten muss noch das Europäische Parlament seine Position festlegen.
"Wir appellieren an das Europäische Parlament, dem 'Stop-the-Clock'-Mechanismus nächste Woche im Plenum zuzustimmen. Dann können die Trilogverhandlungen aufgenommen und der Rechtsakt zur zeitlichen Verschiebung rasch verabschiedet werden. Das ist ein wichtiger erster Schritt, um die EU wettbewerbsfähiger zu machen und Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit zu geben", kommentiert dazu Rosemarie Schön, Leiterin der Abteilung für Rechtspolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): "Als nächstes müssen aber auch die inhaltlichen Anforderungen der EU-Nachhaltigkeitsrechtsakte jedenfalls noch massiv vereinfacht werden."
(PWK117/HSP)