Person mit langen dunklen Haaren übergibt freudig Tickets mit Reisepässen an zwei Personen, die ihr gegenüber vom Tisch sitzen
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WKÖ-Reisebüros und Hotellerie: "Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie - statt Entbürokratisierung und Vereinfachung drohen weitere Verschärfungen"

Herausforderungen der Tourismusbranchen werden verkannt, unklare und bürokratische Regelungen schaden Unternehmen und Konsument:innen

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Aktualisiert am 05.03.2025

Mit dem Ziel, den Schutz von Pauschalreisenden zu verbessern, aber auch die exzessive Komplexität zu reduzieren, hat die Europäische Kommission Ende 2023 einen Prozess zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie begonnen.

"Statt der angekündigten Vereinfachungen und Klarstellungen im Sinne der Reisenden und Unternehmer:innen wurde jedoch vor allem durch die Ausweitung des Pauschalreisebegriffs das genaue Gegenteil erreicht", zeigen sich Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros, und Johann Spreitzhofer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), vom Entwurf der Europäischen Kommission enttäuscht.

Die beiden Branchenvertretungen der WKÖ haben im vergangenen Jahr intensiv die Trommeln für die Anliegen der Branche in Brüssel gerührt und sich unermüdlich für eine Überarbeitung eingesetzt, die dem Anspruch einer zukunftsfitten und ausgewogenen Reform des Pauschalreiserechts gerecht wird. Dazu gehört für die beiden Branchenvertreter vor allem, dass die ohnehin schon juristisch komplexen Regelungen nicht noch durch weitere bürokratische Vorschriften ergänzt werden.

"Während die Mitgliedstaaten im Rat die offensichtlichen Schwächen des Kommissionsentwurfs zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie erkannt und sich in vielen Punkten für ausgewogenere Regelungen ausgesprochen haben, scheinen die Bedenken der Branche im EU-Parlament völlig ignoriert zu werden", so Kadanka weiter. Denn der aktuelle Berichts-Entwurf des zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im EU-Parlament zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie beseitigt nicht die rechtlichen Unklarheiten, sondern führt eine neue komplexe Definition der Pauschalreise ein.

So soll eine Pauschalreise entgegen den damit verbundenen und mehrfach aufgezeigten rechtlichen und wirtschaftlichen Problemen auch dann vorliegen, wenn zwei Reiseleistungen innerhalb von 72 Stunden gebucht werden. "Weder Konsumenten noch die Reisebranche würden von einer solchen völlig unklaren Definition profitieren", ist Kadanka überzeugt und konkretisiert: "Solche Regelungen machen es für beide Vertragspartner extrem schwer festzustellen, was nun konkret gebucht wurde und welche Pflichten und Rechte damit für die jeweilige Seite bestehen. Darüber hinaus ist vollkommen unklar, wie Einzelleistungen am Ende der 72 Stunden rechtlich und wirtschaftlich in eine Pauschalreise 'transformiert' werden sollen. Solche Regelungen sind einfach nicht praxistauglich!"

Hotellerie-Obmann Spreitzhofer teilt diese Bedenken und sieht auch neue Belastungen auf die Hotellerie zukommen, da die Betriebe 72 Stunden lang alle bestehenden Buchungskanäle von Telefon über Buchungsplattformen, E-Mails bis hin zu eigenen Buchungswebsites überwachen müssten, um feststellen zu können, ob eine Pauschalreise vorliegt oder nicht. "Das Absurde daran ist, dass diese praxisfremde Regelung zu einem massiven Mehraufwand für die Betriebe führen würde, ohne dass daraus Vorteile für den Hotelgast entstehen", so Spreitzhofer.

Pauschalreise als Sorglos-Paket muss wettbewerbsfähig bleiben 

Aus Sicht der Reisebüro- und Hotelleriebranche muss die aktuelle Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie dazu führen, dass Rechte und Pflichten zwischen Reiseveranstaltern und Konsumenten endlich wieder in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Anderenfalls sieht die Reisebranche die Gefahr, dass die Pauschalreise, die schon heute den besten Schutz für Reisende bietet, gegenüber der Einzelleistung, die dem Reisenden nur einen eingeschränkten Schutz bietet, weiter massiv an Wettbewerbsfähigkeit verliert. Pauschalreisen machen mittlerweile weniger als 15 % der in der EU verkauften Reiseleistungen aus – ein deutlicher Rückgang im Vergleich zu 40 % im Jahr 2013, vor der letzten Überarbeitung der Richtlinie. "Die EU-Kommission und das Europäische Parlament sollten nicht ein Produkt, das an sich bereits umfassenden Schutz bietet, durch weitere, noch restriktivere Gesetzgebung ausgehend von Worst-Case-Szenarien wie der COVID-19-Pandemie zerstören und damit dem Konsumentenschutz einen Bärendienst erweisen. Stattdessen sollte sichergestellt werden, dass in Zukunft mehr Wettbewerbsgleichheit in der gesamten Reisebranche unter Berücksichtigung des Konsumentenschutzes herrscht", so Kadanka.

"Für die Hotellerie ist es essentiell, dass nicht durch weitere neue und durchaus komplexe Regelungen hoteltypische Einzelleistungen oder Nebenleistungen zu Pauschalreisen gemacht werden. Dadurch werden die Betriebe über Gebühr belastet, ohne dass ein Mehrwert für den Hotelgast entsteht", appelliert Spreitzhofer abschließend. (PWK079/ES)