WKÖ-Pyrotechnikhandel informiert: So geht sicherer Umgang mit Feuerwerksartikeln
Österreichische Pyrotechnikhändler:innen bieten Sicherheit – dies ist beim Kauf ausländischer Feuerwerkskörper nicht gewährleistet
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"Das Thema Sicherheit und der richtige Umgang mit Feuerwerksartikel ist dem österreichischen Pyrotechnikfachhandel ein wichtiges Anliegen. Daher appelliere ich an die österreichische Bevölkerung: Kaufen Sie ausschließlich Feuerwerkskörper im österreichischen Fachhandel. Denn nur hier werden Artikel entsprechend der Sicherheitsnormen verkauft und die nötige Beratung angeboten", so Rudolf Jost, Branchensprecher des Pyrotechnikhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels. "Ich rate inständig vom Kauf illegaler Feuerwerksartikel aus dem Ausland oder online ab. Denn diese Produkte bergen oft extreme Verletzungsgefahren und schaden nicht nur den Tieren und der Umwelt, sondern auch der Branche immens", so Jost weiter.
Gemeinsam mit der Polizei wurde dieses Jahr verstärkt auf den Kauf illegaler Feuerwerke und deren Gefahren hingewiesen. Die Polizei hat schon vor Halloween verstärkt Grenzkontrollen, speziell zur tschechischen Grenze durchgeführt, begleitet von starker medialer Präsenz gemeinsam mit dem Pyrotechnikhandel. Ein großer Dank geht an Tobias Messerer, der die leidvolle Geschichte seiner Verletzung mit einem im Ausland gekauften Feuerwerkskörper medial präsentiert und damit hoffentlich Nachahmer verhindert.
Ein dringender Appell der Branche besteht auch in der Einhaltung der Altersgrenzen beim Abfeuern von Pyrotechnikartikeln. So gilt etwa für das "Jugendfeuerwerk" der Kategorie F1 ein Mindestalter von zwölf Jahren, andere Feuerwerke der Kategorie F2, wie etwa Raketen oder Batteriefeuerwerke, erfordern ein Mindestalter von 16 Jahren. Informationen stellt der österreichische Pyrotechnikhandel unter Pyrotechnik – Kategorien und Altersgrenzen - WKO zur Verfügung.
"Abgeschossene Feuerwerkskörper sind zwecks Unterstützung der Gemeinden und Entlastung der Umwelt unbedingt im Restmüll zu entsorgen", so ein weiterer dringender Appell des Branchensprechers an die Verbraucher. "Werden diese und alle anderen Regeln eingehalten, steht einem bunten, fröhlichem Jahreswechsel nichts im Wege", so Jost abschließend. (PWK487/DFS/JHR)