Eine Person mit Helm und Handschuhen trägt um die Körpermitte einen Gurt, an dem Seile sind, und steht mit beiden Füßen auf zwei Ästen in einem Baum. Sie hält eine Motorsäge auf einen Ast und blickt darauf
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WKÖ-Gewerbe und Handwerk: Österreich muss als „entwaldungsfrei“ eingestuft werden

Obfrau Scheichelbauer-Schuster begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung und fordert inhaltliche Änderungen

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Aktualisiert am 03.10.2024

Vom Fleischer bis zum Futtermittelhersteller, vom Chocolatier bis zur Konditorei, vom Tischler bis zum KFZ-Betrieb, der Kautschuk-Produkte importiert: Das Gewerbe und Handwerk in Österreich ist ebenfalls massiv von der EU-Entwaldungsverordnung betroffen. 

Die Verschiebung der Entwaldungsverordnung durch die EU-Kommission sei somit ein „dringend notwendiger und alternativloser Schritt, um ein Chaos auf den Märkten zu verhindern“, sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

„Jetzt müssen inhaltliche Änderungen folgen: Österreich muss als entwaldungsfrei eingestuft werden. Denn Österreich hat kein Entwaldungsproblem, es gibt im Gegenteil einen stetigen Zuwachs an Waldfläche.“ Durch das Zuwachsen von nicht mehr bewirtschafteten Almweiden sind in den vergangenen zehn Jahren 330 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche verloren gegangen.

Das Gewerbe und Handwerk fordert, dass für alle Marktteilnehmer rasch Klarheit über die rechtlichen wie technischen Voraussetzungen geschaffen wird. Zudem müsse es weitere Erleichterungen speziell für die vielen Klein- und Mittelbetriebe geben, die bereits überdurchschnittlich mit Bürokratie belastet werden. So müsse es reichen, dass die Bestimmungen der Entwaldungsverordnung beim Erst-Import in den EU-Raum erfüllt werden. 

„Bei Waren, die erstmals in der EU in Verkehr gebracht werden, muss es reichen, dass die Entwaldungsfreiheit beim Erstinverkehrbringer festgestellt wird. Alle nachgelagerten Stufen müssen sich auf die erfolgte Erstprüfung verlassen können“, betont Scheichelbauer-Schuster. „Die Prüfpflichten und das Mitführen von Referenznummern bis hin zur einzelnen Praline oder zum Möbelstück müssen unbedingt aus der Verordnung gestrichen werden.“ Alles andere würde eine völlig unnötige Bürokratieflut verursachen. 

(PWK357/HSP)