Ansicht eines modernen Hotelzimmers in grauen Tönen sowie Eichenholz-Elementen mit indirekter Beleuchtung
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WKÖ: Hotellerie begrüßt Einigung zur Kurzzeitvermietung auf europäischer Ebene

Spreitzhofer: Wichtiger Schritt in Richtung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Zimmervermietung

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Aktualisiert am 17.11.2023

Als wichtigen Schritt in Richtung fairer Wettbewerbsbedingungen bei der Zimmervermietung kommentiert WKÖ-Hotellerie-Obmann Johann Spreitzhofer die Einigung der EU über die „EU-Kurzzeitvermietungsverordnung“ (Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten über die Vermietung von Kurzzeitunterkünften) von Mittwochabend. 

In der Verordnung werden gemeinsame Regeln für die Registrierung von Gastgeber:innen und ein Rahmen für den Datenaustausch mit öffentlichen Behörden festgelegt und so die Grundlage für einen reibungslosen Datenaustausch zwischen Plattformen und nationalen Behörden geschaffen. Sie soll im ersten Quartal 2026 vollständig anwendbar sein, danach ist es an den Mitgliedsstaaten, die Regelungen auch zu implementieren. 

Ein Meilenstein der neuen Verordnung ist die Vergabe einer eindeutigen Registrierungsnummer, die zukünftig jeder/jede Kurzzeitvermieter:in auf Websiten angeben muss. Mittels dieser Registrierungsanforderungen wird nicht nur die Datenerhebung und Transparenz in der nicht-gewerblichen Online-Vermietung, sondern auch die Bekämpfung illegaler Angebote ermöglicht.   

„Vor allem in touristischen Regionen gibt es eine starke Schieflage zwischen gewerblichen Vermieter:innen, die vielfältigen Regelungen und Rechtsvorschriften unterliegen und Vermieter:innen, die jene nicht befolgen. Gleiche Rahmenbedingungen für gleiche Tätigkeiten sind Grundvoraussetzung für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb in der Zimmervermietung“, betont Spreitzhofer. 

Wie wichtig die langjährige Forderung - gleiche Regelungen für gewerbliche und nicht-gewerbliche Zimmervermieter:innen - des Fachverbandes Hotellerie ist, zeigen alleine die Zahlen von Airbnb-Unterkünften in Wien: Dort gibt es derzeit rund 13.975 Angebote, 61% davon sind Multi-Listings. Alleine der „Top Host“ hat in Wien 299 Unterkünfte über Airbnb gelistet.

„Mit dieser Einigung sind wir einen großen Schritt weitergekommen. Im Bemühen um ein faires Miteinander, einen fairen Wettbewerb der beiden Systeme und um negative Auswirkungen auf die Tourismusbranche und die Wohnsituation in städtischen und tourismusintensiven Gemeinden zu vermeiden, gilt es aber weiterhin, klare und gleiche Spielregeln für alle zu schaffen. Nun erwarten wir uns eine Umsetzung in österreichisches Recht, der Weg auf EU-Ebene wurde dafür geebnet“, so Spreitzhofer abschließend.