Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichte für Unternehmen ab 2025
Große Unternehmen sowie börsennotierte Unternehmen mit einem Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro und mehr als 250 Beschäftigten betroffen
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Zum Thema "Nachhaltigkeit und ESG – bürokratischer Aufwand oder Selbstverständlichkeit" lud vergangenen Montag Alfred Harl, Obmann des Fachverbands UBIT - Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT - zum CMC Masters Club, dem exklusiven Club für Certified Management Consultants (CMC) und Certified Supervisory Experts (CSE) ins Hotel Sacher in Wien ein. Über die bevorstehenden Veränderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Unternehmensführung, die im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) erfüllt werden müssen, diskutierten Axel Dick, Prokurist für Business Development Umwelt und CSR/ESG bei Quality Austria, und Andreas Schneider, Abteilungsleiter für Internationale Familien- und Jugendpolitik im Bundeskanzleramt.
Erweiterung der Berichtspflichten
Die ab dem nächsten Jahr geltende EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst die drei Themenblöcke Umwelt, Soziales und Unternehmensführung – kurz ESG (Environmental, Social, Governance) – und betrifft große Unternehmen sowie börsennotierte Unternehmen mit einem Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro und mehr als 250 Beschäftigten. Auch Nicht-EU-Unternehmen mit einem Nettoumsatz von 150 Millionen Euro oder einer Tochtergesellschaft sind zum Bericht verpflichtet. Die Nachhaltigkeitsberichte müssen digital und maschinenlesbar veröffentlicht und verpflichtend geprüft werden. Die Überwachung der externen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts obliegt den Aufsichtsrät:innen. Andreas Schneider: "Es wird jetzt ernst. Es gibt mehr und mehr Compliance – sprich Regeln und Vorschriften - im Bereich der Nachhaltigkeit. So gewinnt das Thema an Tiefe und Wichtigkeit, auch für Unternehmen, für die es bislang kein so großes Thema war. Unternehmen sollten proaktiv ESG/Nachhaltigkeit umsetzen, um den bestmöglichen Nutzen für sich und die Umwelt daraus zu ziehen."
Mit knapp 80.000 Mitgliedern gehört der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) zu den größten und dynamischsten Fachverbänden der Wirtschaftskammer Österreich. Er nimmt die Interessen der Unternehmerinnen und Unternehmer aus den Bereichen Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie wahr. Ziel ist es, berufsrelevante Rahmenbedingungen zu optimieren und dem Markt die Leistungen der Berufsgruppen zu kommunizieren. Mitglieder können umfangreiche Beratungs- und Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Informationen unter www.ubit.at // www.beratertag.at // www.ubit-oesterreich.at.
Rechtssicherheit muss gewährleistet sein
Dass es nach wie vor gewisse Unklarheiten in dem Bereich gibt und durch die wachsenden ESG-Anforderungen auch der Druck auf Unternehmen wachse, betonte Axel Dick, Prokurist für Business Development Umwelt und CSR/ESG bei Quality Austria: "Viele Fragen, die vor allem den politischen sowie administrativen Bereich betreffen, sind noch offen. Für eine erfolgreiche Umsetzung und Einhaltung der kommenden Richtlinien braucht es auch Rechtssicherheit und ausreichend Kompetenzen sowie Ressourcen." Bei der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die Themen Nachhaltigkeit und ESG eine immer größer werdende Rolle bei der strategischen Ausrichtung von Unternehmen spielen. Dazu Obmann Harl: "Gerade in Zeiten wie diesen, die uns vor neue Herausforderungen stellen, ist es für die Unternehmen wichtig, auf Expert:innen zählen zu können. Certified Management Consultants, Certified Supervisory Experts sowie Aufsichtsorgane sind exzellente Berater:innen und können mit ihrer Expertise Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung auf höchstem Niveau beraten. Damit helfen sie Betrieben, die Zukunft zu schaffen."