Mehrere Autos in Stau in Rückansicht, Lichtflares im Bild
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Nationaler Energie- und Klimaplan: Österreichs Fahrzeugindustrie sieht die Gefahr eines Vorziehens des Verbrennerverbotes

Stv. WKÖ-Fachverbandsobmann Tutner: "Absolut unverständlich, dass Politik riskiert, ein nationales Verbrennerverbot gegenüber der EU früher als geplant für verbindlich zu erklären"

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Aktualisiert am 20.08.2024

In dem von der Bundesregierung heute, Dienstag, vorgestellten Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) wird auch auf den Mobilitätsmasterplan 2030 des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie mit entsprechenden Zielpfaden verwiesen. Der vom Ministerium im Alleingang und ohne Einbindung der Sozialpartner im Jahr 2021 entwickelte Mobilitätsmasterplan sieht ein Verbot für Neuzulassungen von Verbrennungsmotoren bereits für das Jahr 2030 - also fünf Jahre früher als geplant - und entgegen dem Beschluss der Umweltminister der Europäischen Union vor.

"Die Möglichkeit, dass Zielpfade des Mobilitätsmasterplans 2030 mit dem NEKP de facto für verbindlich erklärt werden, widerspricht gemeinsam getragenen europäischen Beschlüssen und nationalen Absichtserklärungen", kritisiert Hansjörg Tutner, stellvertretender Obmann des Fachverbandes der Fahrzeugindustrie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den NEKP. "Für die österreichische Fahrzeugindustrie ist es absolut unverständlich, dass die Politik ausgerechnet in Zeiten der Anpassung an die Flottenziele 2035 völlig überraschend und entgegen früheren Aussagen dieses Ziel im Alleingang vorzieht. Damit schafft sie erneut große Verunsicherung und schadet dem Standort Österreich massiv."

Weiters, so Tutner, scheine die Politik in Österreich entgegen früheren Ankündigungen auch einen endgültigen Schlussstrich unter das Kapitel E-Fuels zu ziehen, da im Mobilitätsmasterplan (und damit nun auch im NEKP) nur mehr emissionsfreie Motoren neu zugelassen werden dürfen. "Auch das ist für die österreichische Fahrzeugindustrie inakzeptabel", so Tutner.

(PWK309/JHR)

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