Nachtfahrverbot-Aufhebung: WKO-Güterbeförderung unterstützt LH-Stv. Dornauer in der Transitdebatte
Dialogbereitschaft und Aufhebung des Verbots sind Lösungsansätze – Güterbeförderungsgewerbe unterstützt jüngste Aussagen zur EuGH-Klage Italiens
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Der Fachverband des Güterbeförderungsgewerbes der Wirtschaftskammer Österreich und die Fachgruppe Güterbeförderung der Wirtschaftskammer Tirol begrüßen ausdrücklich die jüngsten Äußerungen von Tirols Landeshauptmann-Stellvertreter Georg Dornauer (SPÖ) zur Transitdebatte und der Klage Italiens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
"Dornauer hat signalisiert, dass ‚Tirol bereit ist, über gangbare und gehbare Kompromisse zu verhandeln – einschließlich des Nachtfahrverbots für LKW‘. Das ist sehr erfreulich", sagt Fachverbandsobmann Markus Fischer. In einem Gespräch mit der APA hatte Dornauer erklärt, "hier könnte man ansetzen" und gleichzeitig betont, dass es dafür ein entsprechendes Entgegenkommen von Deutschland und Italien brauche und dass es nicht darum gehe, "einzelne Maßnahmen abzutauschen".
"Als Obmann der Tiroler Frächter unterstütze ich diese pragmatische und verhandlungsbereite Haltung von LH-Stv. Dornauer. Fundamentalstandpunkte bringen uns nicht weiter. Ein gesunder Pragmatismus, der zur Verbesserung der Situation für alle führt, ist kein Hochverrat an der Tiroler Bevölkerung, sondern ein notwendiger Schritt zur Stärkung der Wirtschaft in diesen schwierigen Zeiten und eine schnelle Lösung, um die Spitzenzeiten am Brenner zu entzerren. Das schafft Entlastung, auch für den Individualverkehr, und kann so nur im Sinne der gesamten Bevölkerung sein", bekräftigt auch Ulf Schmid, Fachgruppenobmann des Güterbeförderungsgewerbes der Wirtschaftskammer Tirol.
Das Güterbeförderungsgewerbe steht hinter Dornauer und seinem Vorschlag, den Dialog mit Deutschland und Italien zu suchen und über das Nachtfahrverbot zu verhandeln. „Wir sind überzeugt, dass nur durch Kompromissbereitschaft und gegenseitiges Entgegenkommen eine nachhaltige Lösung gefunden werden kann“, so Fischer abschließend.
(PWK299/DFS)