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Mögliches Provisionsverbot für Versicherungsmaklerinnen und -makler hätte weitreichende Auswirkungen auf Branche

Fachverband präsentiert Studie zu negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen eines Provisionsverbotes für Versicherungsmaklerinnen und -makler

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Aktualisiert am 24.02.2025

Notwendige Regulierungsmaßnahme oder ideologisch getriebene Wettbewerbspolitik – diese und andere Fragen im Zusammenhang mit einem möglichen Provisionsverbot für Versicherungsmaklerinnen und -makler beantworteten heute der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, gemeinsam mit dem Finanzexperten Prof. Armin Kammel, in einem Pressegespräch in Wien.

Die von der Europäischen Kommission im Rahmen der Retail Investment Strategy (RIS) vorgeschlagenen Änderungen enthalten eine problematische materielle Erweiterung, vor allem in der Anpassung der Versicherungsvertriebslinie (IDD) in Artikel 30, da diese explizit eine Vergütungsbeschränkung und damit ein partielles Provisionsverbot dann vorsieht, wenn eine unabhängige Beratung zu Versicherungsanlageprodukten (Insurance Based Investment Products/IBIPs) durch Versicherungsmaklerinnen und -makler (insurance intermediary) erfolgt.

"Wir befürchten, dass ein partielles Provisionsverbot für die Vermittlung von IBIPs nach und nach auch auf alle anderen Versicherungsangebote ausgeweitet werden könnte. Eine Änderung der Marktpraxis aus rein ideologischen Gründen ohne überzeugende Evidenz ist schlichtweg abzulehnen“, stellte Fachverbandsobmann Christoph Berghammer fest. "Ein generelles Provisionsverbot wäre das Ende der Versicherungsberatung und mindestens 20 Prozent der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler würden ihre Tätigkeit dann wohl einstellen", zeigte er sich besorgt.

Ein Provisionsverbot würde daher zu einem Beratungsnotstand für die Kundinnen und Kunden führen. Und das, obwohl der Konsumentenschutz in Österreich gar kein Provisionsverbot fordert.

Der langjährige Finanzexperte Prof. Armin Kammel, der im Auftrag des Fachverbandes die Studie zur Analyse der negativen (volks)wirtschaftlichen Auswirkungen eines Provisionsverbotes für Versicherungsmaklerinnen und -makler erstellt hat, betonte: "Weder gibt es überzeugende Evidenz in den immer wieder als Vorzeigeländer bezeichneten Jurisdiktionen, noch lässt sich aus der ökonomischen Theorie eine Notwendigkeit für ein (partielles) Provisionsverbot ableiten. Die Argumentationslinie der Europäischen Kommission für ein Provisionsverbot ist daher weniger Ausdruck einer objektiv notwendigen Regulierungsmaßnahme, sondern vielmehr als ideologisch motivierte, wettbewerbspolitische Maßnahme einzustufen."

Die Auswirkungen könnten weitreichend sein, schätzt der Experte, mit einer Reduktion der Fachverbandsmitglieder um 50 bis 70 Prozent (und somit rund 1.200 bis 2.000 verbleibenden Mitgliedern) und einem damit einhergehenden Arbeitsplatzabbau. Die industriespezifische Wertschöpfung der österreichischen Versicherungsmaklerinnen und -makler könnte sich von 306 auf rund 184 Millionen Euro reduzieren. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn ein derartiges Provisionsverbot auf alle Versicherungsprodukte ausgeweitet würde.

Auch Fachverbandsobmann-Stellvertreter und Konsumentensprecher Rudolf Mittendorfer äußerte seine Bedenken zu den aktuellen Entwicklungen. "Ein provisionsbedingter Rückgang von Versicherungsvermittelnden führt naturgemäß zu schlechterem Verbraucherschutz. Es ist zu befürchten, dass Konsumentinnen und Konsumenten weiterhin Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, jedoch ohne professionelle Beratung im Vorfeld. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Versicherungsleistungen nicht bedarfsgerecht und womöglich zu Lasten der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer gewählt werden."

"Best advice" hat seinen Preis. Darüber sind sich alle Branchenvertreterinnen und -vertreter einig. Was eine qualifizierte Versicherungsvermittlerin/ein Vermittler alles leistet und welche Kosten für IT, Personal oder Dokumentation getragen werden müssen, wissen aber Konsumentinnen und Konsumenten weitestgehend nicht und wollen auch nichts dafür bezahlen. Ein Provisionsverbot könnte folglich das Selbstbild und die Arbeit der Versicherungsmaklerinnen und -makler grundlegend ändern. Dass es in diesem Zusammenhang keine Unterscheidung in gute oder böse Arten der Vergütungsformen für Versicherungsvermittlung gibt, bestätigt Fachverbandsobmann Christoph Berghammer im Rahmen einer Diskussionsrunde, die im Anschluss an das Pressegespräch stattfand. (PWK064/ES)