Person mit Gummihandschuhen beugt sich über andere Person und beleuchtet Gesicht zum Inspizieren
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Moderne Ausbildungsordnung wertet Lehrberufe Kosmetik und Fußpflege kräftig auf

Lehrzeit für Kosmetik (Kosmetologie) und Fußpflege (Podologie) wird von zwei auf drei Jahre verlängert – Für beliebte Kombination gilt neue vierjährige Ausbildungsordnung

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Aktualisiert am 16.12.2023

Die Anforderungen an die Lehrberufe Kosmetik (Kosmetologie) und Fußpflege (Podologie) sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und komplexer geworden: Umfassende Kompetenzen im Bereich der individuellen Beratung sind gefragt, der Fokus auf Hygiene und Gesundheit ist wichtiger denn je. Zudem haben sich viele neue, berufsrelevante Behandlungstechniken entwickelt.

"In beiden Branchen gab es in den letzten Jahrzehnten tiefgreifende Weiterentwicklungen, die dazu geführt haben, dass die Lehrzeit von zwei Jahren zu kurz geworden ist, um die Lehrlinge in allen Bereichen in jener Intensität auszubilden, die uns ein Anliegen ist", sagt Bundesinnungsmeisterin Dagmar Zeibig.

Das wird nun künftig möglich sein: Gemeinsam mit den Vertreter:innen der Arbeitnehmerseite wurden nämlich neue Ausbildungsordnungen mit einer Dauer von je drei Jahren für die Bereiche Kosmetik (Kosmetologie) und Fußpflege (Podologie) erarbeitet.

Für die besonders beliebte Form der Doppellehre wurde eine eigene Ausbildungsordnung mit der Dauer von vier Jahren erarbeitet, die es ermöglicht, dass künftig beim Besuch der Berufsschule auf beide Tätigkeiten (Fußpflege und Kosmetik) auf gleichwertige Art und Weise eingegangen werden kann.

"Insbesondere mit der Doppellehre haben junge Menschen jetzt auch doppelt so viele Chancen für einen erfolgreichen Berufsweg“, sagt Christine Heitzinger, Vorsitzende des Fachbereichs Dienstleistungen in der Gewerkschaft vida, die auf Arbeitnehmer:innenseite für die neuen Ausbildungsordnungen zuständig ist. „Körperbezogene Dienstleistungen direkt am Menschen sind eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Eine qualitativ hochwertigere und vielseitige Ausbildung bedingt auch bessere Chancen auf ein höheres Einkommen", betont Heitzinger.

Die neuen Ausbildungsordnungen wurden am Freitag verlautbart und treten am 1. Februar 2024 in Kraft. Neue Lehrverträge für die von zwei auf drei Jahre verlängerten Ausbildungen bzw. für die auf vier Jahre verlängerte Ausbildung im Kombinationsberuf werden ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden können.

Welche Neuerungen wurden umgesetzt?

Im Unterschied zu den geltenden Ausbildungsordnungen, die in Teilen noch aus dem Jahr 1996 stammen, wird im Bereich Fußpflege (Podologie) künftig beispielsweise die Möglichkeit bestehen, auch Themen wie Nagelspangen, Nagelprothetik sowie vertiefendes Wissen im Bereich der diabetischen Fußpflege im Rahmen der Ausbildung zu lernen.

Bei der Kosmetik (Kosmetologie) können Lehrlinge künftig im stark erweiterten Spektrum der Präparate, Wirkstoffe und Geräte umfassend ausgebildet werden. Generell wird dem Themenkomplex der Hygiene besonders intensive Aufmerksamkeit gewidmet und erweitertes Wissen an die neue Generation der Fachkräfte weitergegeben werden.

"Wir wollen junge Menschen für eine Lehre in unseren Branchen begeistern: Eine gute, umfassende Ausbildung, die den neuesten und aktuellsten Standards entspricht, trägt maßgeblich zur Attraktivität der Berufe, in denen man vielen Menschen Gutes tun kann, bei", sind Zeibig und Heitzinger überzeugt. (PWK470/HSP)